Beschluss:
Die Gemeindevertretung stimmte der geplanten
Entwicklung bzw. der Erweiterung des Baugebiets „Am Hundsrath“ grundsätzlich zu
und wird die im Rahmen der Bauleitplanung erforderlichen Beschlussfassungen
unterstützen.
Sachverhalt:
Die EGS – Entwicklungsgesellschaft Selfkant mbH hat mit dem als Anlage 1 beigefügten Schreiben vom 13. Juli 2020 die Änderung des Flächennutzungsplanes, die Aufstellung eines qualifizierten Bebauungsplanes sowie den Abschluss eines diesbezüglichen Städtebaulichen Vertrages mit der Gemeinde Selfkant beantragt.
Geplant ist die städtebauliche Entwicklung und Erschließung eines ca. 1,2 ha umfassenden Neubaugebietes in der Außenbereichslage des Ortsteils Selfkant-Saeffelen als Erweiterung des Baugebietes „Am Hundsrath“. Es ist Ziel der EGS – Entwicklungsgesellschaft Selfkant mbH, vorrangig zur Deckung des örtlichen Bedarfs – in Abstimmung mit der Gemeinde – Bauflächen mit Bauverpflichtung zu annehmbaren Verkaufspreisen zu entwickeln.
Die EGS – Entwicklungsgesellschaft Selfkant mbH erklärt sich bereit, alle mit der Durchführung des Planvorhabens und der Erschließung entstehenden Kosten zu übernehmen.
Da ein Planverfahren mit nicht unerheblichen Kosten und Arbeit verbunden ist, bittet die EGS – Entwicklungsgesellschaft GmbH einen Grundsatzbeschluss zu fassen, dass die geplante Entwicklung im Ortsteil Saeffelen seitens der Gemeindevertretung mitgetragen wird.
Herr Reyans rief den Tagesordnungspunkt auf und bat um Wortmeldungen.
Herr Anton Meiers beantragte die Vertagung bis seine Bürgerversammlung der Ortschaft Saeffelen stattgefunden hat.
Über den Vertagungsantrag ließ der Bürgermeister abstimmen.
Abstimmungsergebnis:
13 Ja-Stimmen
15 Nein-Stimmen
0 Enthaltungen
Der
Vertagungsantrag wurde somit abgelehnt. Anschließend ließ der Bürgermeister
über den Beschlussvorschlag abstimmen.
Abstimmungsergebnis:
15 Ja-Stimmen
12 Nein-Stimmen
1 Enthaltung