Beschluss: einstimmig beschlossen

Beschlussvorschlag:

Die Gemeindevertretung stimmte der Übertragung der Geschäftsanteile der Stadtwerke Duisburg AG an der Wasserlabor Niederrhein GmbH auf die Duisburger Versorgungs- und Verkehrsgesellschaft mbH zu.

 


Sachverhalt:

Durch die Einbindung der Kreiswerke Heinsberg GmbH (KWH) in das NEW Holding-Modell zum 01.01.2015 sind die Gesellschafter der KWH (Kreis Heinsberg, kreisangehörige Kommunen des Kreises Heinsberg und die Gemeinde Niederkrüchten aus dem Kreis Viersen) an der NEW Kommunalholding GmbH beteiligt. Die KWH ist zu 16,66 % an der NEW Kommunalholding GmbH beteiligt. Diese Holding wiederum hält 60,05 % an der NEW AG.

 

Somit ergeben sich für die KWH-Gesellschafter die folgenden prozentualen mittelbaren Beteiligungen an der NEW AG:

 

Kreis Heinsberg                                rd.  5,03 %

Stadt Geilenkirchen                                       rd.  0,93 %

Stadt Übach-Palenberg                rd.  0,85 %

Stadt Hückelhoven                                        rd.  0,78 %

Stadt Wassenberg                                          rd.  0,50 %

Stadt Heinsberg                                              rd.  0,43 %

Stadt Erkelenz                                  rd.  0,41 %

Gemeinde Gangelt                                         rd.  0,37 %

Gemeinde Selfkant                                        rd.  0,30 %

Gemeinde Waldfeucht                 rd.  0,30 %

Stadt Wegberg                                 rd.  0,10 %

Gemeinde Niederkrüchten                         rd.  0,03 %

zusammen                                                       rd.  10,0 %

 

Trotz dieser eher geringfügigen Beteiligungen der einzelnen Gesellschafter ergeben sich hieraus weitere Konsequenzen, u.a. bei der Änderung von Beteiligungsverhältnissen von Tochter- oder Enkelgesellschaften der NEW AG. Diese führen letztlich auch zu Veränderungen der mittelbaren Beteiligungen der KWH-Gesellschafter.

 

Nach den kommunalrechtlichen Vorschriften bedarf es hierzu entsprechender Beschlüsse der Räte bzw. des Kreistages, wie aus § 41 der Gemeindeordnung NRW (GO NRW) und § 26 der Kreisordnung NRW (KrO NRW) folgt.

 

Konkreter Sachverhalt:

Die WLN Wasserlabor Niederrhein GmbH (WLN) ist eine Beteiligung der NEW NiederrheinWasser GmbH. Die NEW NiederrheinWasser GmbH ist eine 100%ige Tochter der NEW AG.

 

Gegründet 2003 als Zusammenschluss ehemaliger Betriebslabore von Wasserversorgern, verfügt die WLN über jahrelange Erfahrung in der Wasseranalytik. An der WLN ist die NEW NiederrheinWasser GmbH zu 45 %, die Stadtwerke Neuss Energie und Wasser GmbH zu 25,1 % und die Stadtwerke Duisburg AG (SWDU) zu 29,9 % beteiligt.

 

Die SWDU plant eine Restrukturierung ihres Beteiligungsportfolios. In diesem Kontext sollen die relevanten Wasserbeteiligungen der SWDU auf andere Konzerngesellschaften übertragen werden. Es ist vorgesehen, die WLN konzernintern auf die Duisburger Versorgungs- und Verkehrsgesellschaft mbH (DVV) zu übertragen. Diese Maßnahme stärkt die Inhouse-Fähigkeit der WLN, da die DVV zu 100% in kommunalem Eigentum liegt.

 

Durch die Übertragung im Duisburger Kommunalkonzern verändert sich für die NEW AG nichts. Auswirkungen durch das Umhängen der Anteile sind nicht zu erwarten.

 

Da sich die Gesellschafter der WLN ändern, geht die Aufsichtsbehörde davon aus, dass es sich damit um eine wesentliche Änderung bei der Gesellschaft handelt. Daher ist die Übertragung durch die Anteilseigner der NEW Kommunalholding zu beschließen. Der Beschluss steht unter dem Vorbehalt der Bestätigung der Anzeige durch die Bezirksregierung gemäß § 115 Abs. 1 Buchst. b) GO NRW i. V. m. § 53 Abs. 1 KrO NRW.

 

Da keine Wortmeldungen ergingen ließ der Bürgermeister über den Beschlussvorschlag abstimmen.

 


Abstimmungsergebnis:

einstimmig