Beschlussvorschlag:
Die Gemeindevertretung stimmte der
Übertragung der Geschäftsanteile der Stadtwerke Duisburg AG an der Wasserlabor
Niederrhein GmbH auf die Duisburger Versorgungs- und Verkehrsgesellschaft mbH
zu.
Sachverhalt:
Durch die Einbindung der Kreiswerke
Heinsberg GmbH (KWH) in das NEW Holding-Modell zum 01.01.2015 sind die
Gesellschafter der KWH (Kreis Heinsberg, kreisangehörige Kommunen des Kreises
Heinsberg und die Gemeinde Niederkrüchten aus dem Kreis Viersen) an der NEW
Kommunalholding GmbH beteiligt. Die KWH ist zu 16,66 % an der NEW
Kommunalholding GmbH beteiligt. Diese Holding wiederum hält 60,05 % an der NEW
AG.
Somit ergeben sich für die
KWH-Gesellschafter die folgenden prozentualen mittelbaren Beteiligungen an der
NEW AG:
Kreis Heinsberg rd.
5,03 %
Stadt Geilenkirchen rd. 0,93 %
Stadt Übach-Palenberg rd. 0,85 %
Stadt Hückelhoven rd. 0,78 %
Stadt Wassenberg rd. 0,50 %
Stadt Heinsberg rd. 0,43 %
Stadt Erkelenz rd.
0,41 %
Gemeinde Gangelt rd. 0,37 %
Gemeinde Selfkant rd. 0,30 %
Gemeinde Waldfeucht rd. 0,30 %
Stadt Wegberg rd.
0,10 %
Gemeinde Niederkrüchten rd. 0,03 %
zusammen rd. 10,0 %
Trotz dieser eher geringfügigen
Beteiligungen der einzelnen Gesellschafter ergeben sich hieraus weitere
Konsequenzen, u.a. bei der Änderung von Beteiligungsverhältnissen von Tochter-
oder Enkelgesellschaften der NEW AG. Diese führen letztlich auch zu
Veränderungen der mittelbaren Beteiligungen der KWH-Gesellschafter.
Nach den kommunalrechtlichen Vorschriften
bedarf es hierzu entsprechender Beschlüsse der Räte bzw. des Kreistages, wie
aus § 41 der Gemeindeordnung NRW (GO NRW) und § 26 der Kreisordnung NRW (KrO
NRW) folgt.
Konkreter Sachverhalt:
Die WLN Wasserlabor Niederrhein GmbH (WLN)
ist eine Beteiligung der NEW NiederrheinWasser GmbH. Die NEW NiederrheinWasser
GmbH ist eine 100%ige Tochter der NEW AG.
Gegründet 2003 als Zusammenschluss
ehemaliger Betriebslabore von Wasserversorgern, verfügt die WLN über jahrelange
Erfahrung in der Wasseranalytik. An der WLN ist die NEW NiederrheinWasser GmbH
zu 45 %, die Stadtwerke Neuss Energie und Wasser GmbH zu 25,1 % und die
Stadtwerke Duisburg AG (SWDU) zu 29,9 % beteiligt.
Die SWDU plant eine Restrukturierung ihres
Beteiligungsportfolios. In diesem Kontext sollen die relevanten
Wasserbeteiligungen der SWDU auf andere Konzerngesellschaften übertragen
werden. Es ist vorgesehen, die WLN konzernintern auf die Duisburger Versorgungs-
und Verkehrsgesellschaft mbH (DVV) zu übertragen. Diese Maßnahme stärkt die
Inhouse-Fähigkeit der WLN, da die DVV zu 100% in kommunalem Eigentum liegt.
Durch die Übertragung im Duisburger
Kommunalkonzern verändert sich für die NEW AG nichts. Auswirkungen durch das
Umhängen der Anteile sind nicht zu erwarten.
Da sich die Gesellschafter der WLN ändern,
geht die Aufsichtsbehörde davon aus, dass es sich damit um eine wesentliche
Änderung bei der Gesellschaft handelt. Daher ist die Übertragung durch die Anteilseigner
der NEW Kommunalholding zu beschließen. Der Beschluss steht unter dem Vorbehalt
der Bestätigung der Anzeige durch die Bezirksregierung gemäß § 115 Abs. 1
Buchst. b) GO NRW i. V. m. § 53 Abs. 1 KrO NRW.
Da keine Wortmeldungen ergingen ließ der
Bürgermeister über den Beschlussvorschlag abstimmen.
Abstimmungsergebnis:
einstimmig