Beschluss:
C Beschlussfassung über die vorgebrachten Bedenken und
Anregungen
C.1 Die während der frühzeitigen
Beteiligung gemäß § 3 Abs. 1 des Entwurfs zur Aufstellung des Bebauungsplanes
Selfkant Nr. 56 – Isenbruch, Haverter Feld – vorgebrachten Stellungnahmen der
Öffentlichkeit hat die Gemeindevertretung mit folgendem Ergebnis geprüft:
Die als Anlage 1
beigefügte Stellungnahme der Verwaltung (Abwägungstabelle der Öffentlichkeit)
zu den vorgebrachten Anregungen bzw. Stellungnahmen wird übernommen und die
Beschlussfassung erfolgt gemäß den Beschlussvorschlägen aus der
Abwägungstabelle.
Abstimmungsergebnis:
14
Ja-Stimmen
10
Nein-Stimmen
2
Enthaltungen
C.2 Die während der frühzeitigen
Beteiligung gemäß § 4 Abs. 1 des Entwurfs zur Aufstellung des Bebauungsplanes
Selfkant Nr. 56 – Isenbruch, Haverter Feld – vorgebrachten Stellungnahmen der
Behörden und sonstigen Träger öffentlicher Belange hat die Gemeindevertretung
mit folgendem Ergebnis geprüft:
Die als Anlage 2
beigefügte Stellungnahme der Verwaltung (Abwägungstabelle der Träger
öffentlicher Belange) zu den vorgebrachten Anregungen bzw. Stellungnahmen wird
übernommen und die Beschlussfassung erfolgt gemäß den Beschlussvorschlägen aus
der Abwägungstabelle.
Abstimmungsergebnis:
14
Ja-Stimmen
10
Nein-Stimmen
2
Enthaltungen
D Beschlussfassung zum weiteren Verfahren
Die Gemeindevertretung beschließt,
zur Aufstellung des Bebauungsplanes
Selfkant Nr. 56 – Isenbruch, Haverter Feld -
1. die Offenlage der Planentwürfe nach § 3 Abs. 2
Baugesetzbuch (BauGB) und der nach Einschätzung der Gemeinde wesentlichen,
bereits vorliegenden umweltbezogenen Stellungnahmen
sowie
2. die Beteiligung der Träger öffentlicher
Belange gemäß § 4 Absatz 2 Baugesetzbuch (BauGB) durchzuführen.
Sachverhalt:
Die EGS – Entwicklungsgesellschaft Selfkant
mbH (EGS) hatte mit Schreiben vom 13. Juli 2020 die Änderung des
Flächennutzungsplanes, die Aufstellung eines qualifizierten Bebauungsplanes
sowie den Abschluss eines diesbezüglichen Städtebaulichen Vertrages mit der
Gemeinde Selfkant beantragt.
Geplant ist
die städtebauliche Entwicklung und Erschließung eines ca. 0,62 ha umfassenden
Neubaugebietes in der Außenbereichslage in Selfkant-Isenbruch.
Es ist Ziel der EGS – Entwicklungsgesellschaft Selfkant mbH, vorrangig zur Deckung des örtlichen Bedarfs – in Abstimmung mit der Gemeinde – im Ortsteil Isenbruch ein kleines Neubaugebiet zu realisieren und die Grundstücke mit Bauverpflichtung zu veräußern.
Die EGS – Entwicklungsgesellschaft Selfkant mbH hat sich bereit erklärt, alle mit der Durchführung des Planvorhabens und der Erschließung entstehenden Kosten zu übernehmen.
In der Sitzung der Gemeindevertretung vom 19.08.2020 wurde beschlossen den Tagesordnungspunkt zu vertagen, bis eine Bürgerversammlung stattgefunden hat, die über die Inhalte des Vorhabens informiert.
Bei der am 09.09.2020 stattgefundenen Bürgerversammlung wurden die Bürger über die Inhalte des Vorhabens informiert. Die anwesenden Bürger nahmen die Planung insgesamt positiv zur Kenntnis.
Zur Umsetzung der Planungsabsichten ist es erforderlich, für die vom Plangebiet erfassten Grundstücke Gemarkung Havert, Flur 8, Nrn. 79, 80, 81, 83 und 209 (alle teilweise) einen qualifizierten Bebauungsplan mit der Ausweisung „Allgemeines Wohngebiet“ aufzustellen.
Die Gemeindevertretung der Gemeinde Selfkant hat daraufhin in ihrer Sitzung am 26.10.2020 gemäß § 2 des Baugesetzbuches (BauGB) die Einleitung des Verfahrens zur Aufstellung des Bebauungsplanes Selfkant Nr. 56 – Isenbruch, Haverter Feld - beschlossen.
Der Aufstellungsbeschluss wurde gemäß § 2 Abs. 1, Satz 2 des
Baugesetzbuches (BauGB) im Amtsblatt
der Gemeinde Selfkant Nr. 45/2020 vom 08.11.2020 öffentlich bekannt
gemacht.
Durch Bekanntmachung im selben Amtsblatt der Gemeinde Selfkant Nr.
45/2020 vom 08.11.2020 wurde die Öffentlichkeit gemäß § 3 Abs. 1 BauGB über das
Aufstellungsverfahren unterrichtet und ihr Gelegenheit zur Äußerung und
Erörterung gegeben.
Die Behörden und sonstigen Träger öffentlicher Belange wurden mit Schreiben
vom 11.11.2020 gemäß § 4 Abs. 1 BauGB ebenfalls über das Aufstellungsverfahren
zum Bebauungsplan Selfkant Nr. 56 – Isenbruch, Haverter Feld - unterrichtet und
zur diesbezüglichen Äußerung aufgefordert.
Die Anlagen zu diesem Verfahren sind im Internet unter
https://www.o-sp.de/selfkant/plan?51755
abrufbar.
B Beratung und Abwägung über während der Beteiligung
der Öffentlichkeit (B.1) und der Behörden (B.2) vorgebrachten Anregungen und
Bedenken
Gemäß § 1 Abs. 7 BauGB sind die öffentlichen und
privaten Belange bei der Aufstellung der Bauleitpläne gegeneinander und
untereinander gerecht abzuwägen.
B.1 Es wird festgestellt, dass außer denen in
der Abwägungstabelle der
Öffentlichkeit (Anlage 1) zur Aufstellung des Bebauungsplanes Selfkant
Nr. 56 – Isenbruch, Haverter Feld – aufgeführten Stellungnahmen der
Öffentlichkeit während der frühzeitigen Beteiligung gemäß § 3 Abs. 1 BauGB
keine weiteren Stellungnahmen oder Bedenken vorgetragen wurden.
B.2 Es wird festgestellt, dass außer denen in
der Abwägungstabelle der Träger
öffentlicher Belange (Anlage 2) zur Aufstellung des Bebauungsplanes
Selfkant Nr. 56 – Isenbruch, Haverter Feld – aufgeführten Stellungnahmen der
Behörden und sonstigen Träger öffentlicher Belange während der frühzeitigen
Beteiligung gemäß § 4 Abs. 1 BauGB keine weiteren Stellungnahmen oder Bedenken
vorgetragen wurden.
Herr Jakobs erklärte sich weiter für befagen
und verblieb für die Dauer der Beratung über diesen Tagesordnungspunkt im
Zuhörerraum.
Herr Karl Busch nahm zu diesem Tagesordnungspunkt
ausführlich Stellung und beantragte die Vertagung um weitere gutachterliche
Stellungnahmen einzuholen. Anschließend beantragte Herr Ruers die Abstimmung.
Herr Bürgermeister Reyans ließ über den
Vertagungsantrag abstimmen.
Abstimmungsergebnis:
12 Ja-Stimmen
14 Nein-Stimmen
Da der
Vertagungsantrag abgelehnt wurde, ließ der Bürgermeister dann darüber
abstimmen, ob
über die Abwägungstabellen jeweils en bloc abgestimmt werden solle.
Abstimmungsergebnis:
16
Ja-Stimmen
8
Nein-Stimmen
2
Enthaltungen
Anschließend
wurden die weiteren Abstimmungen durchgeführt.
Abstimmungsergebnis:
14
Ja-Stimmen
11
Nein-Stimmen
1
Enthaltung