Beschluss:
C Beschlussfassung über die vorgebrachten Bedenken und
Anregungen
C.1 Die während der frühzeitigen
Beteiligung gemäß § 3 Abs. 1 des Entwurfs zur Änderung des
Flächennutzungsplanes der Gemeinde Selfkant Nr. N 26 – Tauschflächenverfahren Höngen,
Biesener Feld III (N 22) – vorgebrachten Stellungnahmen der Öffentlichkeit hat
die Gemeindevertretung mit folgendem Ergebnis geprüft:
Die als Anlage 1
beigefügte Stellungnahme der Verwaltung (Abwägungstabelle der Öffentlichkeit)
zu den vorgebrachten Anregungen bzw. Stellungnahmen wird übernommen und die
Beschlussfassung erfolgt gemäß den Beschlussvorschlägen aus der
Abwägungstabelle.
Abstimmungsergebnis:
einstimmig
bei 2 Enthaltungen
C.2 Die während der frühzeitigen
Beteiligung gemäß § 4 Abs. 1 des Entwurfs zur Änderung des
Flächennutzungsplanes der Gemeinde Selfkant Nr. N 26 – Tauschflächenverfahren
Höngen, Biesener Feld III (N 22) – vorgebrachten Stellungnahmen der Behörden
und sonstigen Träger öffentlicher Belange hat die Gemeindevertretung mit
folgendem Ergebnis geprüft:
Die als Anlage 2
beigefügte Stellungnahme der Verwaltung (Abwägungstabelle der Träger
öffentlicher Belange) zu den vorgebrachten Anregungen bzw. Stellungnahmen wird
übernommen und die Beschlussfassung erfolgt gemäß den Beschlussvorschlägen aus
der Abwägungstabelle.
Abstimmungsergebnis:
einstimmig
bei 2 Enthaltungen
D Beschlussfassung zum weiteren Verfahren
Die Gemeindevertretung beschließt,
zur Änderung des
Flächennutzungsplanes der Gemeinde Selfkant Nr. N 26 – Tauschflächenverfahren
Höngen, Biesener Feld III (N 22) -
1. die Offenlage der Planentwürfe nach § 3 Abs. 2
Baugesetzbuch (BauGB) und der nach Einschätzung der Gemeinde wesentlichen,
bereits vorliegenden umweltbezogenen Stellungnahmen
sowie
2. die Beteiligung der Träger öffentlicher
Belange gemäß § 4 Absatz 2 Baugesetzbuch (BauGB) durchzuführen.
Sachverhalt:
A Verfahrensstand
Die
Gemeindevertretung der Gemeinde Selfkant hat in ihrer Sitzung am 04.06.2020 die
Einleitung des Verfahrens zur Änderung des Flächennutzungsplanes Nr. N 22 –
Höngen, Biesener Feld III – beschlossen.
Für dieses Verfahren wurde eine
landesplanerische Anfrage nach § 34 Landesplanungsgesetz (LPlG) an die
Bezirksregierung Köln gestellt, auf deren Grundlage überprüft werden sollte, ob
die geplante Änderung mit den Zielen der Landes- und Regionalplanung vereinbart
werden kann. Mit Verfügung der Bezirksregierung vom 05.08.2020 teilte die
Bezirksregierung mit, dass gegen die Änderung des Flächennutzungsplanes keine
grundsätzlichen landesplanerischen Bedenken bestehen. Es wird jedoch für eine
bedarfsgerechte Siedlungsentwicklung ein gleichwertiger Flächentausch
gefordert.
Dies hat unter anderem den Grund, die
mögliche Versiegelung des Freiraumes in der Gemeinde nicht zu groß werden zu
lassen. Deswegen sollen als Ausgleich an anderer Stelle im Gemeindegebiet
Reserveflächen aufgehoben werden. Dies soll dazu beitragen, den Freiraum zu
schützen und das ortstypische Bild zu erhalten. Deshalb soll die Änderung des
Flächennutzungsplanes im Wege eines Flächentauschs gemäß dem Ziel 6.1-1 des
Landesentwicklungsplanes für das Land Nordrhein-Westfalen erfolgen. Die
Abgrenzung der vom Verfahren betroffenen Grundstücke ist aus der Planurkunde
zur Offenlage zu entnehmen. Die EGS – Entwicklungsgesellschaft Selfkant mbH hat
sich bereit erklärt, alle mit der Durchführung des Planvorhabens entstehenden
Kosten zu übernehmen.
Die Gemeindevertretung der
Gemeinde Selfkant hat in ihrer Sitzung am 26.10.2020 gemäß § 2 des
Baugesetzbuches (BauGB) die Einleitung des Verfahrens zur Änderung des
Flächennutzungsplanes Nr. N 26 – Tauschflächenverfahren Höngen, Biesener Feld
III (N 22) - beschlossen.
Gegenstand der
Änderung im Rahmen dieses Verfahrens sollen sein:
- Im rechtsgültigen Flächennutzungsplan der Gemeinde Selfkant für die
vom Geltungsbereich des Änderungsverfahrens Nr. N 26 –
Tauschflächenverfahren Höngen, Biesener Feld III (N 22) – erfassten
Grundstücke die Darstellung von „Wohnbaufläche“ in „Grünfläche“
(Geltungsbereich 1) bzw. von „Wohnbaufläche“ in „Fläche für die
Landwirtschaft“ (Geltungsbereiche 2 und 3) zu ändern.
Der Aufstellungsbeschluss wurde gemäß § 2 Abs. 1, Satz 2 des
Baugesetzbuches (BauGB) im Amtsblatt
der Gemeinde Selfkant Nr. 45/2020 vom 08.11.2020 öffentlich bekannt
gemacht.
Durch Bekanntmachung im selben Amtsblatt der Gemeinde Selfkant Nr.
45/2020 vom 08.11.2020 wurde die Öffentlichkeit gemäß § 3 Abs. 1 BauGB über das
Aufstellungsverfahren unterrichtet und ihr Gelegenheit zur Äußerung und
Erörterung gegeben.
Die Behörden und sonstigen Träger öffentlicher Belange wurden mit
Schreiben vom 11.11.2020 gemäß § 4 Abs. 1 BauGB ebenfalls über das
Änderungsverfahren zum Flächennutzungsplan der Gemeinde Selfkant Nr. N 26 –
Tauschflächenverfahren Höngen, Biesener Feld III (N 22) - unterrichtet und zur
diesbezüglichen Äußerung aufgefordert.
Die Anlagen zu diesem Verfahren sind im Internet unter
https://www.o-sp.de/selfkant/plan?pid=52964
abrufbar.
B Beratung und Abwägung über während der Beteiligung
der Öffentlichkeit (B.1) und der Behörden (B.2) vorgebrachten Anregungen und
Bedenken
Gemäß § 1 Abs. 7 BauGB sind die öffentlichen und
privaten Belange bei der Aufstellung der Bauleitpläne gegeneinander und
untereinander gerecht abzuwägen.
B.1 Es wird festgestellt, dass außer denen in
der Abwägungstabelle der
Öffentlichkeit (Anlage 1) zur Änderung des Flächennutzungsplanes der
Gemeinde Selfkant Nr. N 26 – Tauschflächenverfahren Höngen, Biesener Feld III
(N 22) – aufgeführten Stellungnahmen der Öffentlichkeit während der
frühzeitigen Beteiligung gemäß § 3 Abs. 1 BauGB keine weiteren Stellungnahmen
oder Bedenken vorgetragen wurden.
B.2 Es wird festgestellt, dass außer denen in
der Abwägungstabelle der Träger
öffentlicher Belange (Anlage 2) zur Änderung des Flächennutzungsplanes
der Gemeinde Selfkant Nr. N 26 – Tauschflächenverfahren Höngen, Biesener Feld
III (N 22) – aufgeführten Stellungnahmen der Behörden und sonstigen Träger
öffentlicher Belange während der frühzeitigen Beteiligung gemäß § 4 Abs. 1
BauGB keine weiteren Stellungnahmen oder Bedenken vorgetragen wurden.
Der Bürgermeister rief den
Tagesordnungspunkt auf und ließ zunächst mangels Wortmeldungen darüber
abstimmen, ob über die Abwägungstabellen jeweils en bloc abgestimmt werden
solle.
Abstimmungsergebnis:
Einstimmig
Anschließend wurden die
weiteren Abstimmungen durchgeführt.
Abstimmungsergebnis:
einstimmig
bei 2 Enthaltungen