Beschluss:
C. Beschlussfassung über die vorgebrachten Bedenken und
Anregungen
Die während der öffentlichen
Auslegung des Entwurfs zur 8.
Änderung des Bebauungsplanes Selfkant Nr. 4 – Tüddern, Am Höfgen – mit Begründung gemäß § 3 Abs. 2 BauGB sowie
der in den Beteiligungsverfahren gemäß § 4 Abs. 2 BauGB vorgebrachten
Stellungnahmen der Behörden und sonstigen Träger öffentlicher Belange hat die
Gemeindevertretung mit folgendem Ergebnis geprüft:
C.1 Die als Anlage beigefügte Stellungnahme
der Verwaltung (Abwägungstabelle der Öffentlichkeit – Anlage 1)
zu den vorgebrachten Anregungen bzw. Stellungnahmen aus der Beteiligung der
Öffentlichkeit gemäß § 3 Abs. 2 BauGB wird übernommen und die Stellungnahmen
werden zur Kenntnis genommen.
Abstimmungsergebnis:
22 Ja-Stimmen
3 Nein-Stimmen
2 Enthaltungen
C.2 Die als Anlage beigefügte Stellungnahme
der Verwaltung (Abwägungstabelle der Träger öffentlicher Belange – Anlage
2) zu den vorgebrachten Anregungen bzw. Stellungnahmen aus der
Beteiligung der Träger öffentlicher Belange gemäß § 4 Abs. 2 wird übernommen
und die Stellungnahmen werden zur Kenntnis genommen.
Abstimmungsergebnis:
22 Ja-Stimmen
3 Nein-Stimmen
2 Enthaltungen
D. Satzungsbeschluss
Aufgrund
des § 10 des Baugesetzbuches in der Fassung vom 03.11.2017 (BGBI. I. S. 3634) beschließt die Gemeindevertretung die 8.
Änderung des Bebauungsplanes Selfkant Nr. 4 – Tüddern, Am Höfgen – im beschleunigten Verfahren als Satzung. Der
Bürgermeister wird beauftragt, den Satzungsbeschluss gemäß § 10 Abs. 3 BauGB
ortsüblich bekannt zu machen.
Sachverhalt:
In der Sitzung der Gemeindevertretung der
Gemeinde Selfkant vom 19.08.2020 wurde beschlossen, die planungsrechtlichen
Voraussetzungen für die Bebaubarkeit der Grundstücke Gemarkung Tüddern, Flur 3,
Flurstücke 526 und 528 zu schaffen. Es handelt sich um das Grundstück in der
Weimarer Straße, worauf die Gemeinde Selfkant einen Spielplatz unterhält. Da
dieser weitestgehend ungenutzt ist und nicht mehr benötigt wird, soll die
Fläche als „Allgemeines Wohngebiet“ festgesetzt werden.
Im rechtsgültigen Bebauungsplan Selfkant Nr.
4 – Tüddern, Am Höfgen – sind die Grundstücke als „Spielplatz“ ausgewiesen.
Um das in Rede stehende Grundstück einer
Bebauung zuführen zu können, ist die 8. Änderung des Bebauungsplanes Selfkant
Nr. 4 – Tüddern, Am Höfgen – erforderlich.
Da die geplante Maßnahme als Nachverdichtung
oder andere Maßnahmen der Innenentwicklung gemäß § 13 a BauGB zu werten ist,
sind die Voraussetzungen für das beschleunigte Verfahren gemäß § 13 a Abs. 2
BauGB gegeben. Im beschleunigten Verfahren kann von der frühzeitigen
Unterrichtung und Erörterung nach § 3 Abs. 1 und § 4 Abs. 1 BauGB abgesehen
werden, darüber hinaus wird gemäß §13 Abs. 3 BauGB u.a. von einer Umweltprüfung nach § 2 Abs. 4 BauGB
und einem Umweltbericht nach § 2 a BauGB abgesehen. Eine Anpassung des
Flächennutzungsplanes ist nicht erforderlich, da diese Flächen im
Flächennutzungsplan bereits als Wohnbauflächen dargestellt werden.
Die Gemeindevertretung der Gemeinde Selfkant
hat in ihrer Sitzung am 26.10.2020 gemäß § 2 Baugesetzbuch (BauGB) die
Einleitung des Verfahrens zur 8. Änderung des Bebauungsplanes Selfkant Nr. 4 –
Tüddern, Am Höfgen – im beschleunigten Verfahren gemäß § 13 a BauGB
beschlossen.
Der Aufstellungsbeschluss wurde gemäß § 2 Abs. 1 Satz 2 BauGB im Amtsblatt der Gemeinde Selfkant Nr.
45/2020 vom 08.11.2020 öffentlich bekannt gemacht.
Durch Bekanntmachung im selben Amtsblatt der Gemeinde Selfkant Nr.
45/2020 vom 08.11.2020 wurde der Öffentlichkeit die Gelegenheit gegeben, gemäß
§ 3 Abs. 2 BauGB, die 8. Änderung des Bebauungsplanes Selfkant Nr. 4 – Tüddern,
Am Höfgen – mit Begründung in der Zeit vom 16.11.2020 bis einschließlich
16.12.2020 im Rathaus in Selfkant-Tüddern oder über das Internetportal
„Tetraeder“ einzusehen und Stellungnahmen schriftlich, zur Niederschrift oder
per E-Mail während der Auslegungsfrist abzugeben.
Am 11.11.2020 wurden, unter Fristsetzung bis zum 16.12.2020, von den
Behörden und sonstigen Trägern öffentlicher Belange zur 8. Änderung des
Bebauungsplanes Selfkant Nr. 4 – Tüddern, Am Höfgen – nebst Begründung
Stellungnahmen gemäß § 4 Abs. 2 BauGB eingeholt. Mit gleichem Schreiben wurden
die Behörden und sonstigen Träger öffentlicher Belange darauf hingewiesen, dass
die 8. Änderung des Bebauungsplanes Selfkant Nr. 4 – Tüddern, Am Höfgen – nebst
Begründung in der Zeit vom 16.11.2020 bis einschließlich 16.12.2020 im Rathaus
in Tüddern öffentlich ausliegen und über das Internetportal „Tetraeder“
öffentlich zur Einsichtnahme bereitgestellt werden. Ort und Dauer der Auslegung
wurden gemäß § 3 Abs. 2 BauGB im
Amtsblatt der Gemeinde Nr. 45/2020 vom 08.11.2020 öffentlich bekannt
gemacht.
Die
entsprechenden Planunterlagen sind unter
https://www.o-sp.de/selfkant/plan?pid=52969
abrufbar.
B. Beratung, Abwägung und Beschlussfassung über während
der Beteiligung der Öffentlichkeit (B.1) und der Behörden (B.2) vorgebrachten
Anregungen und Bedenken
Gemäß § 1 Abs. 7
BauGB sind die öffentlichen und privaten Belange bei der Aufstellung der Bauleitpläne
gegeneinander und untereinander gerecht abzuwägen. Die Abwägung als Vorgang
setzt insbesondere voraus, dass das Anregungsverfahren nach § 3 Abs. 2 BauGB
abgeschlossen ist. Dieses Anregungsverfahren und der sonstige Ertrag, der nach
§ 4 bzw. § 4 a BauGB gebotenen Beteiligung der Behörden und sonstigen Träger
öffentlicher Belange ergeben den Boden, auf dem der abschließende Vorgang des
Abwägens stattzufinden hat.
B.1 Es wird festgestellt,
dass außer denen in der Abwägungstabelle
der Öffentlichkeit (Anlage 1) zur 8. Änderung des Bebauungsplanes
Selfkant Nr. 4 – Tüddern, Am Höfgen – aufgeführten Stellungnahmen der
Öffentlichkeit während der Planauslegung bzw. im Verfahren nach § 4 bzw. § 4 a
BauGB keine weiteren Stellungnahmen oder Bedenken vorgetragen wurden bzw.
während des Verfahrens ausgeräumt werden konnten.
B.2 Es wird festgestellt, dass außer denen in der Abwägungstabelle der Träger öffentlicher
Belange (Anlage 2) zur 8. Änderung des Bebauungsplanes Selfkant Nr. 4 –
Tüddern, Am Höfgen – aufgeführten Stellungnahmen der Behörden und sonstigen
Träger öffentlicher Belange während der Planauslegung bzw. im Verfahren nach §
4 bzw. § 4 a BauGB keine weiteren Stellungnahmen oder Bedenken vorgetragen
wurden bzw. während des Verfahrens ausgeräumt werden konnten.
Nach Aufruf des Tagesordnungspunktes ließ der Bürgermeister mangels
Wortmeldungen darüber abstimmen, ob über die Abwägungstabellen en bloc
abgestimmt warden soll.
Abstimmungsergebnis:
einstimmig
Anschließend wurden die weiteren Abstimmungen durchgeführt.
Abstimmungsergebnis:
22 Ja-Stimmen
3 Nein-Stimmen
2 Enthaltungen