Beschluss:

 

Der Tagesordnungspunkt wird vertagt bis eine Bürgerversammlung stattgefunden hat, die über die Inhalte des Vorhabens informiert.

 


Sachverhalt:

 

Die EGS – Entwicklungsgesellschaft Selfkant mbH hat mit dem als Anlage 1 beigefügten Schreiben vom 13. Juli 2020 die Änderung des Flächennutzungsplanes, die Aufstellung eines qualifizierten Bebauungsplanes sowie den Abschluss eines diesbezüglichen Städtebaulichen Vertrages mit der Gemeinde Selfkant beantragt.

 

Geplant ist die städtebauliche Entwicklung und Erschließung eines ca. 3,1 ha umfassenden Neubaugebietes in der Außenbereichslage in Selfkant-Süsterseel als Erweiterung des Baugebietes „Hinter Wierwey“.

 

Das Plangebiet ist aus dem als Anlage 2 beigefügten Lageplan ersichtlich.

 

Es ist Ziel der EGS – Entwicklungsgesellschaft Selfkant mbH, vorrangig zur Deckung des örtlichen Bedarfs – in Abstimmung mit der Gemeinde – im Ortsteil Süsterseel ein Neubaugebiet als Erweiterung des Neubaugebietes „Hinter Wierwey“ zu realisieren und die Grundstücke mit Bauverpflichtung zu veräußern.

 

Der Verkehr außerhalb des Plangebietes kann nicht in diesem Bauleitplanverfahren geregelt werden, jedoch betreffen die durch das geplante Baugebiet entstehenden zusätzlichen Verkehre den Süd-Osten der Ortslage Süsterseel insgesamt. Da in diesem Bereich der Ortslage die Straßenführung teilweise sehr beengt ist, wird derzeit ein für den vom Plangebiet ausgehenden Zu- und Abgangsverkehr ein „Verkehrskonzept“ erarbeitet, das die Verkehrsführung optimieren und die zusätzlichen Verkehre sinnvoll ableiten soll. Vor allem die Dechant-Kamper-Straße ist im Bereich der Kirche zu eng für einen problemlosen Begegnungsverkehr und die Aufnahme zusätzlicher Verkehr. Es werden derzeit verschiedene Varianten erarbeitet, die mit dem Straßenverkehrsamt des Kreises Heinsberg abgestimmt werden sollen, um ein tragfähiges Konzept zu entwickeln, das anschließend in den politischen Gremien vorgestellt und beraten werden soll. Die Umsetzung der daraus erwachsenden baulichen Maßnahmen wird über den abzuschließenden Städtebaulichen Vertrag gesichert.     

 

Die EGS – Entwicklungsgesellschaft Selfkant mbH erklärt sich bereit, alle mit der Durchführung des Planvorhabens und der Erschließung entstehenden Kosten zu übernehmen.

 

Hierzu ist es erforderlich:

 

  1. Im rechtsgültigen Flächennutzungsplan der Gemeinde Selfkant für das Grundstück Gemarkung Süsterseel, Flur 6, Nr. 10 die Darstellung von „Fläche für die Landwirtschaft“ in „Wohnbaufläche“ zu ändern.

 

  1. Für das vom Plangebiet erfasste Grundstück Gemarkung Süsterseel, Flur 6, Nr. 10 einen qualifizierten Bebauungsplan mit der Ausweisung „Allgemeines Wohngebiet“ aufzustellen.

 

  1. Zur Umsetzung des Vorhabens mit der EGS – Entwicklungsgesellschaft Selfkant mbH als Vorhabenträgerin einen Städtebaulichen Vertrag gemäß § 11 des Baugesetzbuches (BauGB) sowie einen Erschließungsvertag abzuschließen.

 

 

Der Bürgermeister erläuterte ausführlich den Sachverhalt und die grundsätzliche Vorgehensweise bei der Entwicklung von Neubaugebieten.

 

Anschließend wurde eingehend über den Tagesordnungspunkt diskutiert.

 

Herr Tellers stellte einen Vertagungsantrag und beantragte die geheime Abstimmung.

 

Herr Ruers bat um eine kurze Sitzungsunterbrechung.

 

Daraufhin wurde die Sitzung für 10 Minuten unterbrochen. Nachdem alle Gemeindevertreter sich wieder in den Sitzungsraum begeben haben, ließ der Bürgermeister zunächst über die geheime Abstimmung entscheiden. Hierbei wurde das Quorum von einem Fünftel der Ratsmitglieder erreicht.

 

Herr Schwartzmanns und Herr Krekels wurden beauftragt, die geheime Abstimmung durchzuführen. Die Ratsmitglieder wurden einzeln namentlich aufgerufen und gaben ihre Stimme in geheimer Wahl ab und die Stimmzettel wurden ausgezählt.

 

Der Termin für die Bürgerinformation wurde auf den 27.08.2020, 19:00 Uhr in der Turnhalle Süsterseel festgelegt.

 

 

 

 

 


Abstimmungsergebnis:

 

14 Ja-Stimmen

12 Nein-Stimmen