Beschluss:
C Beschlussfassung über die vorgebrachten Bedenken und
Anregungen
C.1 Anlässlich der Beteiligung der Öffentlichkeit gemäß § 3 Abs. 1 BauGB des
Entwurfs zur Änderung des Flächennutzungsplanes Nr. N 22 – Höngen, Biesener
Feld III – wurden weder Anregungen noch Bedenken vorgebracht.
C.2 Die während der frühzeitigen
Beteiligung gemäß § 4 Abs. 1 des Entwurfs zur Änderung des
Flächennutzungsplanes der Gemeinde Selfkant Nr. N 22 – Höngen, Biesener Feld
III – vorgebrachten Stellungnahmen der Behörden und sonstigen Träger
öffentlicher Belange hat die Gemeindevertretung mit folgendem Ergebnis geprüft:
Die als Anlage 1
beigefügte Stellungnahme der Verwaltung (Abwägungstabelle) zu den vorgebrachten
Anregungen bzw. Stellungnahmen wird übernommen und die Beschlussfassung erfolgt
gemäß den Beschlussvorschlägen aus der Abwägungstabelle.
Abstimmungsergebnis:
Einstimmig bei 2 Enthaltungen
D Beschlussfassung zum weiteren Verfahren
Die Gemeindevertretung beschließt,
zur Änderung des
Flächennutzungsplanes der Gemeinde Selfkant Nr. N 22 – Höngen, Biesener Feld
III -
1. die Offenlage der Planentwürfe nach § 3 Abs. 2
Baugesetzbuch (BauGB) und der nach Einschätzung der Gemeinde wesentlichen,
bereits vorliegenden umweltbezogenen Stellungnahmen
sowie
2. die Beteiligung der Träger öffentlicher
Belange gemäß § 4 Absatz 2 Baugesetzbuch (BauGB) durchzuführen.
Abstimmungsergebnis:
Einstimmig bei 2 Enthaltungen
Sachverhalt:
A Verfahrensstand
Die EGS – Entwicklungsgesellschaft Selfkant mbH hatte mit Schreiben vom 18. Mai 2020 die Änderung des Flächennutzungsplanes, die Aufstellung eines qualifizierten Bebauungsplanes sowie den Abschluss eines diesbezüglichen Städtebaulichen Vertrages mit der Gemeinde Selfkant beantragt.
Geplant ist die städtebauliche Entwicklung und Erschließung eines ca. 0,87 ha umfassenden Neubaugebietes in der Außenbereichslage in Selfkant-Höngen als Erweiterung des Baugebietes „Biesener Feld II“.
Es ist Ziel der EGS – Entwicklungsgesellschaft Selfkant mbH, vorrangig zur Deckung des örtlichen Bedarfs – in Abstimmung mit der Gemeinde – im Ortsteil Höngen ein Neubaugebiet als Erweiterung des Neubaugebietes „Biesener Feld II“ zu realisieren und die Grundstücke mit Bauverpflichtung zu veräußern.
Die EGS – Entwicklungsgesellschaft Selfkant mbH erklärte sich bereit, alle mit der Durchführung des Planvorhabens und der Erschließung entstehenden Kosten zu übernehmen.
Die Gemeindevertretung der Gemeinde Selfkant hat in ihrer Sitzung am 04.06.2020 gemäß § 2 des Baugesetzbuches (BauGB) die Einleitung des Verfahrens zur Änderung des Flächennutzungsplanes Nr. N 22 – Höngen, Biesener Feld III - beschlossen.
Gegenstand der Änderung im Rahmen dieses Verfahrens sollen sein:
Im rechtsgültigen Flächennutzungsplan der Gemeinde Selfkant soll für die Grundstücke Gemarkung Höngen, Flur 2, Nrn. 191, 192, 193, 194 und 237 die Darstellung von „Fläche für die Landwirtschaft“ in „Wohnbaufläche“ bzw. in „Fläche für Versorgungsanlagen, für die Abfallentsorgung und Abwasserbeseitigung sowie für Ablagerungen; Anlagen, Einrichtungen und sonstige Maßnahmen, die dem Klimawandel entgegenwirken“ geändert wurde.
Mit Schreiben vom 9. Juni 2020 wurde die Bezirksregierung Köln im Rahmen der Anfrage gemäß § 34 Landesplanungsgesetz (LPlG) um Stellungnahme gebeten, ob die Änderung des Flächennutzungsplanes in Übereinstimmung mit den Zielen der Raumordnung und Landesplanung steht.
Der Aufstellungsbeschluss wurde gemäß § 2 Abs. 1, Satz 2 des
Baugesetzbuches (BauGB) im Amtsblatt
der Gemeinde Selfkant Nr. 23-25/2020 vom 21. Juni 2020 öffentlich
bekannt gemacht.
Durch Bekanntmachung im selben Amtsblatt der Gemeinde Selfkant Nr.
23-25/2020 vom 21. Juni 2020 wurde die Öffentlichkeit gemäß § 3 Abs. 1 BauGB
über das Aufstellungsverfahren unterrichtet und ihr Gelegenheit zur Äußerung
und Erörterung gegeben.
Die Behörden und sonstigen Träger öffentlicher Belange wurden mit
Schreiben vom 22. Juni 2020 gemäß § 4 Abs. 1 BauGB ebenfalls über das
Änderungsverfahren zum Flächennutzungsplan der Gemeinde Selfkant Nr. N 22 –
Höngen, Biesener Feld III - unterrichtet und zur diesbezüglichen Äußerung
aufgefordert.
Die Anlagen zu diesem Verfahren sind im Internet unter
http://www.o-sp.de/selfkant/plan?49940
abrufbar.
B Beratung und Abwägung über während der Beteiligung
der Öffentlichkeit (B.1) und der Behörden (B.2) vorgebrachten Anregungen und
Bedenken
Gemäß § 1 Abs. 7 BauGB sind die öffentlichen und
privaten Belange bei der Aufstellung der Bauleitpläne gegeneinander und
untereinander gerecht abzuwägen.
B.1 Anlässlich der Beteiligung der
Öffentlichkeit gemäß § 3 Abs. 1 BauGB zur Änderung des Flächennutzungsplanes
der Gemeinde Selfkant Nr. N 22 – Höngen, Biesener Feld III – wurden weder
Anregungen noch Bedenken vorgebracht.
B.2 Es wird festgestellt, dass außer denen in
der Abwägungstabelle (Anlage 1)
zur Änderung des Flächennutzungsplanes der Gemeinde Selfkant Nr. N 22 – Höngen,
Biesener Feld III – aufgeführten Stellungnahmen der Behörden und sonstigen
Träger öffentlicher Belange während der frühzeitigen Beteiligung gemäß § 4 Abs.
1 BauGB keine weiteren Stellungnahmen oder Bedenken vorgetragen wurden.
Der Bürgermeister rief den Tagesordnungspunkt auf und
ließ zunächst darüber abstimmen, ob über die Abstimmungstabelle en bloc
abgestimmt werden soll.
Abstimmungsergebnis:
Einstimmig
Anschließend wurde über die Beschlussvorschläge
abgestimmt.
Abstimmungsergebnis:
Einstimmig bei 2 Enthaltungen