Beschluss: einstimmig beschlossen

Beschlussvorschlag:

 

Der Wahlausschuss stimmt der Zulassung der Wahlvorschläge zu.

 

 


Sachverhalt:

 

Der Wahlleiter hat gemäß § 18 KWahlG die Wahlvorschläge sofort zu prüfen. Stellt er Mängel fest, so fordert er unverzüglich die Vertrauensperson auf, sie rechtzeitig zu beseitigen.

Die Wahlvorschläge können bis zum 27.07.2020 eingereicht werden. Diese werden zur Sitzung vorgelegt.

Der Wahlausschuss entscheidet über die Zulassung der Wahlvorschläge.

 

Die Niederschrift über die Sitzung ist den Sitzungsdokumenten beigefügt

 

 

 


einstimmig