Beschlussvorschlag:
Der Wahlausschuss stimmt der Zulassung der Wahlvorschläge zu.
Sachverhalt:
Der
Wahlleiter hat gemäß § 18 KWahlG die Wahlvorschläge sofort zu prüfen. Stellt er
Mängel fest, so fordert er unverzüglich die Vertrauensperson auf, sie
rechtzeitig zu beseitigen.
Die
Wahlvorschläge können bis zum 27.07.2020 eingereicht werden. Diese werden zur
Sitzung vorgelegt.
Der Wahlausschuss entscheidet über die Zulassung der Wahlvorschläge.
Die Niederschrift über die Sitzung ist den Sitzungsdokumenten
beigefügt
einstimmig