Beschluss: zur Kenntnis genommen

 

 

 


Fragestunde für Einwohner

 

Gem. § 48 GO (Gemeindeordnung NW) in Verbindung mit § 18 Geschäftsordnung für die Gemeindevertretung der Gemeinde Selfkant ist in jeder zweiten Sitzung der Gemeindevertretung eine Fragestunde für Einwohner einzurichten. In dieser Fragestunde ist jeder Einwohner der Gemeinde berechtigt, nach Aufruf des Tagesordnungspunktes mündliche Anfragen an den Bürgermeister zu richten. Die Anfragen müssen sich auf die Angelegenheiten der Gemeinde Selfkant beziehen.

 

Melden sich mehrere Einwohner gleichzeitig, so bestimmt der Bürgermeister die Reihenfolge der Wortmeldungen. Jeder Fragesteller ist berechtigt, höchstens zwei Zusatzfragen zu stellen.

 

Die Beantwortung der Anfrage erfolgt im Regelfall mündlich durch den Bürgermeister. Ist eine Beantwortung nicht möglich, so kann der Fragesteller auf schriftliche Beantwortung verwiesen werden. Eine Aussprache findet nicht statt.

 

Der Vorsitzende des Intrumentalvereins Tüddern, Herr Pohl erläuterte die finanzielle Situation des Vereins aufgrund der Corona-Pandemie. Er beantragte eine besondere Corona-Hilfe.

 

Herr Corsten zeigte Verständnis für die schwierige Situation, die viele Vereine aus der Gemeinde Selfkant trifft. Momentan sei auf Landesebene eine Hilfe für Brauchtum und Vereine in Vorbereitung. Herr Corsten bat darum, die Ausgestaltung der Landesmittel abzuwarten und dann in der Gemeindevertretung darüber zu entscheiden ob und was die Gemeinde Selfkant zusätzlich leisten kann.