Beschluss: einstimmig beschlossen

Beschlussvorschlag:

 

Der Tagesordnungspunkt wird vertagt, bis die Änderung das zuständigen Ministeriums des Landes eine Rechtsverordnung erlässt welche Regelungen zu Stellplätzen enthält.

 


Sachverhalt:

 

Aufgrund des § 48 Abs. 3 der Bauordnung für das Land Nordrhein-Westfalen vom 21. Juli 2018, in der zurzeit gültigen Fassung, können Gemeinden durch Satzung unter Berücksichtigung der örtlichen Verkehrsverhältnisse festlegen, ob und in welchem Umfang und in welcher Beschaffenheit bei der Errichtung, Änderung oder Nutzungsänderung von Anlagen, bei denen ein Zu- oder Abgangsverkehr zu erwarten ist, geeignete Garagen oder Stellplätze für Kraftfahrzeuge und Fahrradabstellplätze errichtet werden müssen, um den Erfordernissen des ruhenden Verkehrs zu genügen.

 

Die Stellplatzsatzung orientiert sich an der Mustersatzung des Städte- und Gemeindebundes Nordrhein-Westfalen, den bisherigen Erfahrungswerten, sowie den am 03. Mai 2017 vom Gemeinderat beschlossenen Richtzahlen. Der Satzungsentwurf ist als Anlage beigefügt.

 

Da die Entscheidung über den Erlass der Stellplatzsatzung in der Sitzung der Gemeindevertretung am 12. Februar 2020 auf Antrag der CDU-Fraktion in die nächste Sitzungsrunde vertagt wurde, steht die Satzung nun erneut zur Beschlussfassung auf der Tagesordnung.

 

Herr Corsten rief den Tagesordnungspunkt auf und bat um Wortmeldungen.

 

Herr Stassen beantragte die Vertagung des Tagesordnungspunktes bis sich die Rechtslage ändert.

 

Herr Schmell empfahl zur Konkretisierung, den Beschluss auf den Erlass einer Rechtsverordnung abzustellen.

 

Hierüber ließ der Bürgermeister abstimmen.

 


Abstimmungsergebnis:

 

einstimmig