Beschluss: einstimmig beschlossen

Beschluss:

Die Gemeindevertretung beschließt, dass Objekt ehem. Mühle Brandts, Oligstr. 37, 52538 Selfkant-Tüddern, aus der Denkmalliste der Gemeinde Selfkant zu löschen.

 


Sachverhalt:

Nach einem Sturm im Frühjahr 2019 wurde seitens der Nachbarn mitgeteilt, dass am Mühlengebäude in der Oligstraße (ehem. Mühle Brandts) das Dach eingestürzt sei.

Bei der anschließenden Kontrolle konnte festgestellt werden, dass lediglich die Außenwände noch erhalten waren (ausführlich siehe Anlage 1).

 

Die Eigentümerin beantragt den Abbruch des Gebäudes. Der Abbruch des Gebäudes ist aus Schutzgründen für die Nachbarschaft geboten.

Bei dem Gebäude handelt es sich um ein Denkmal, geführt in der Denkmalliste der Gemeinde Selfkant unter Nummer 30, eingetragen am 29.04.1982.  Das Rheinische Amt für Denkmalpflege – LVR – wurde umgehend um Stellungnahme gebeten.

 

Die entsprechende Stellungnahme erfolgt auf Grund einer Ortsbesichtigung und auf Gutachten eines Tragwerksplaners und hat zum Ergebnis, dass das Gebäude sich in einem schlechten baulichen Zustand befindet und im hohem Maße einsturzgefährdet ist. Eine Sanierung wird aus statischer Sicht nicht für möglich gehalten.

 

Die Anträge zum Abbruch des Gebäudes wurden inzwischen bei der Baubehörde eingereicht.

 

Aus vorgenannten Gründen ist das Denkmal aus der Denkmalliste der Gemeinde Selfkant zu löschen.

 

Mangels Wortmeldungen ließ der Bürgermeister über den Beschlussvorschlag abstimmen.

 


Abstimmungsergebnis:

 

einstimmig