Beschluss: einstimmig beschlossen

Beschluss:

 

Die Entscheidung über den Erlass einer Stellplatzsatzung der Gemeinde Selfkant wird in die nächste Sitzung vertagt.

 


Sachverhalt:

 

Aufgrund des § 48 Abs. 3 der Bauordnung für das Land Nordrhein-Westfalen vom 21. Juli 2018, in der zurzeit gültigen Fassung, können Gemeinden durch Satzung unter Berücksichtigung der örtlichen Verkehrsverhältnisse festlegen, ob und in welchem Umfang und in welcher Beschaffenheit bei der Errichtung, Änderung oder Nutzungsänderung von Anlagen, bei denen ein Zu- oder Abgangsverkehr zu erwarten ist, geeignete Garagen oder Stellplätze für Kraftfahrzeuge und Fahrradabstellplätze errichtet werden müssen, um den Erfordernissen des ruhenden Verkehrs zu genügen.

 

Die Stellplatzsatzung orientiert sich an der Mustersatzung des Städte- und Gemeindebundes Nordrhein-Westfalen, den bisherigen Erfahrungswerten, sowie den am 03. Mai 2017 vom Gemeinderat beschlossenen Richtzahlen. Der Satzungsentwurf ist als Anlage in der Einladung beigefügt.

 

Zu Beginn stellte Herr Stassen, Fraktionsvorsitzender der CDU, den Antrag diesen Tagesordnungspunkt in die nächste Sitzung zu vertagen.

 


Abstimmungsergebnis:

 

Einstimmig beschlossen.