Beschluss: einstimmig beschlossen

Beschluss:

Die Verkehrsfläche am alten Sportplatz in Heilder soll den Namen „Raiffeisenstraße“ tragen und wird gem. § 3 Abs. 1 Nr. 3 StrWG NRW als Gemeindestraße dem öffentlichen Verkehr gewidmet.


Sachverhalt:

Die Baumaßnahmen im Baugebiet in Heilder, am alten Sportplatz, haben begonnen und erste Bauanträge wurden bereits eingereicht. Die im Bebauungsplan ausgewiesene Verkehrsfläche, Gem. Saeffelen, Flur 7, Teilflächen aus Flurstücke 176 u. 177 (siehe Anlagen 1 u. 2), sind nach Fertigstellung dem öffentlichen Verkehr zu widmen.

 

Durch die Widmung wird die Eigenschaft der Straße sichergestellt und die Rechtssicherheit für den Gemeingebrauch geschaffen.

 

Entsprechend dem Straßen- und Wegegesetz des Landes Nordrhein-Westfalen (StrWG NRW) hat der Vorhabenträger der Widmung der Straße für die Allgemeinheit zugestimmt., sodass die Erschließungsstraße dem öffentlichen Verkehr gewidmet werden kann. Es wird vorgeschlagen, die Verkehrsfläche als Gemeindestraße auszuweisen.  

 

Der CDU Ortsverband Saeffelen beantragt für diesen Bereich die Straßenbezeichnung „Raiffeisenstraße“.  

 

Die Widmung tritt mit der Verkehrsfreigabe in Kraft. Eine Information diesbezüglich erfolgt zu gegebener Zeit über das Amtsblatt.

 

Da keine Wortmeldungen ergingen, ließ der Bürgermeister über den Beschlussvorschlag abstimmen.

 

 


Abstimmungsergebnis:

 

einstimmig