Beschluss: einstimmig beschlossen

Beschluss:

Die Gemeindevertretung stimmt den beigefügten Grundsätzen über Art, Umfang und Dauer der Ermächtigungsübertragungen zu.

 


Sachverhalt:

Durch den Grundsatz der Jährlichkeit bzw. der zeitlichen Beschränkung einer Ermächtigung binden sich die Gemeinden mittels Haushaltssatzung und Haushaltsplan i. d. R. für ein Haushaltsjahr. Als Ausnahme dieses Grundsatzes können u. a. Ermächtigungen der Teilfinanzpläne für investive Maßnahmen (Auszahlungen) übertragen werden.

 

Gemäß § 22 der Kommunalhaushaltsverordnung NRW (vorher Gemeindehaushalts­verordnung) regelt der Hauptverwaltungsbeamte mit Zustimmung des Vertretungsorgans die Grundsätze über Art, Umfang und Dauer der Ermächtigungsübertragungen.

 

Eine entsprechende Regelung wurde seitens der Kämmerei ausgearbeitet und ist als Anlage beigefügt.

 

Bisher wurde von Ermächtigungsübertragungen kein Gebrauch gemacht. Im Haushaltsplan wurden entsprechende Maßnahmen nicht übertragen, sondern neu veranschlagt. Dies führte bei Betrachtung mehrjähriger Maßnahmen dazu, dass im Teilfinanzplan B in der Spalte „Gesamtausgabebedarf“ ein höherer Betrag ausgewiesen wurde, als ursprünglich für die Maßnahme veranschlagt worden war. Des Weiteren wurden Auszahlungen, die bereits im Vorjahr veranschlagt worden waren, im neuen Haushaltsjahr erneut in die Kreditermächtigung mit einbezogen.

 

Durch die neu zu beschließenden Grundsätze wird zukünftig keine Neuveranschlagung mehr getätigt. Vielmehr werden die nicht in Anspruch genommenen Auszahlungsermächtigungen ins Folgejahr übertragen und erhöhen dort die entsprechenden Positionen des Haushaltsplans.

 

Werden Ermächtigungen übertragen, wird der Gemeindevertretung eine Übersicht der Übertragungen mit Angabe der Auswirkungen auf den Finanzplan des Folgejahres vorgelegt.

Der Bürgermeister rief den Tagesordnungspunkt auf und gab Herrn Wever das Wort. Dieser erläuterte die Notwendigkeit des Beschlusses.

 

Anschließend ließ der Bürgermeister über den Beschlussvorschlag abstimmen.

 


Abstimmungsergebnis:

 

einstimmig