Sitzung: 19.09.2019 Verkehrs-, Bau- und Umweltausschuss
Beschluss: einstimmig beschlossen
Vorlage: 615/2019
Beschluss:
C Beschlussfassung über die vorgebrachten Bedenken und
Anregungen
C.1 Die während des Beteiligungsverfahrens
gemäß § 3 Abs. 2 BauGB des Entwurfs zur Aufstellung des Vorhabenbezogenen Bebauungsplanes der
Innenentwicklung Selfkant Nr. VEP 1/2019 – Heilder, Am alten Sportplatz – mit Begründung und Vorhaben- und
Erschließungsplan vorgebrachten Stellungnahmen der Öffentlichkeit hat die
Gemeindevertretung mit folgendem Ergebnis geprüft:
Die in der Einladung als Anlage
beigefügte Stellungnahme der Verwaltung (Abwägungstabelle – Anlage 1) zu
den vorgebrachten Anregungen bzw. Stellungnahmen wird übernommen und die
Beschlussfassung erfolgt gemäß den Beschlussvorschlägen aus der
Abwägungstabelle.
C.2 Die während des Beteiligungsverfahrens
gemäß § 4 Abs. 2 des Entwurfs zur
Aufstellung des Vorhabenbezogenen Bebauungsplanes der Innenentwicklung Selfkant
Nr. VEP 1/2019 – Heilder, Am alten Sportplatz – mit Begründung und Vorhaben- und Erschließungsplan vorgebrachten
Stellungnahmen der Behörden und sonstigen Träger öffentlicher Belange hat die
Gemeindevertretung mit folgendem Ergebnis geprüft:
Die in der Einladung als Anlage
beigefügte Stellungnahme der Verwaltung (Abwägungstabelle – Anlage 2) zu
den vorgebrachten Anregungen bzw. Stellungnahmen wird übernommen und die
Beschlussfassung erfolgt gemäß den Beschlussvorschlägen aus der Abwägungstabelle.
D Satzungsbeschluss
Aufgrund
des § 10 des Baugesetzbuches in der Fassung vom 3. November 2017 (BGBI. I. S.
3634) beschließt die
Gemeindevertretung die Aufstellung des Vorhabenbezogenen Bebauungsplanes der
Innenentwicklung Selfkant Nr. VEP 1/2019 –
Heilder, Am alten Sportplatz – der
Gemeinde Selfkant als Satzung. Die Begründung zum Vorhabenbezogenen
Bebauungsplan der Innenentwicklung wird gemäß § 9 Abs. 8 BauGB beschlossen. Der
Bürgermeister wird beauftragt, den Satzungsbeschluss gemäß § 10 Abs. 3 BauGB
ortsüblich bekannt zu machen.
Sachverhalt:
A Verfahrensstand
Die ELMO
Konzept- und Invest GmbH hat mit Schreiben vom 13. Januar 2019 die Entwicklung
und Erschließung des Geländes des ehemaligen Sportplatzes in Heilder, Gemarkung
Saeffelen, Flur 7, Nrn. 176 und 177 beantragt. Auf den Grundstücken soll eine
Wohnanlage mit mehreren Gebäuden und ein Gebäude zur gewerblichen Nutzung
errichtet werden. Die Wohnanlage soll vorrangig zur Unterbringung von Älteren
und Menschen mit Beeinträchtigungen genutzt werden. In dem Gewerbeobjekt ist
eine Nutzung vorgesehen, die u.a. die Bewohner der angrenzenden Wohnnutzung
unterstützt (Praxisräume für Ärzte, Physiotherapie, mobile Pflegedienste o.a.).
Das Plangebiet hat eine Gesamtfläche von ca. 7.500 qm.
Der Investor erklärte sich bereit, alle mit der Durchführung des Planvorhabens und der Erschließung entstehenden Kosten zu übernehmen.
Die Gemeindevertretung der Gemeinde Selfkant hatte bereits in ihrer Sitzung am 20. Februar 2019 (Vorlage 539/2019) die Aufstellung des Vorhabenbezogenen Bebauungsplanes der Innenentwicklung Selfkant Nr. VEP 1/2019 – Heilder, Am alten Sportplatz – mit der Ausweisung „Mischgebiet (MI)“ gemäß § 13 a BauGB im beschleunigten Verfahren für die vom Plangebiet erfassten Grundstücke Gemarkung Saeffelen, Flur 7, Nrn. 176 und 177 (teilweise) beschlossen.
Der Vorhaben- und Erschließungsplan gemäß §
12 BauGB ist, da es sich im vorliegenden Fall um ein konkretes Vorhaben
handelt, ein geeignetes Planungsinstrument. Seine Bestandteile sind der
vorhabenbezogene Bebauungsplan, der Vorhaben- und Erschließungsplan sowie der
Durchführungsvertrag. Der Durchführungsvertrag wurde zwischenzeitlich von
beiden Seiten unterzeichnet.
Da die geplante Entwicklung des ehemaligen
Sportplatzes als Nachverdichtung oder andere Maßnahmen der Innenentwicklung
gemäß § 13 a BauGB zu werten ist, sind die Voraussetzungen für das
(beschlossene) beschleunigte Verfahren gemäß § 13 a Abs. 2 BauGB ebenfalls
gegeben. Im beschleunigten Verfahren kann von der frühzeitigen Unterrichtung
und Erörterung nach § 3 Abs. 1 und § 4 Abs. 1 BauGB abgesehen werden, darüber
hinaus wird gemäß §13 Abs. 3 BauGB u.a.
von einer Umweltprüfung nach § 2 Abs. 4 BauGB und einem Umweltbericht
nach § 2 a BauGB abgesehen.
Der Aufstellungsbeschluss über die Einleitung des Verfahrens zur
Aufstellung des Vorhabenbezogenen Bebauungsplanes der Innenentwicklung Nr. VEP
1/2019 – Heilder, Am Alten Sportplatz – gemäß § 13 a BauGB wurde gemäß § 2 Abs.
1, Satz 2 des Baugesetzbuches (BauGB) im
Amtsblatt der Gemeinde Selfkant Nr. 16/2019 vom 21. April 2019
öffentlich bekannt gemacht. Die Aufstellung erfolgt im beschleunigten Verfahren
gemäß § 13 a Abs. 2 BauGB ohne Durchführung einer Umweltprüfung nach § 2 Abs. 4
BauGB. Der Flächennutzungsplan wird im Rahmen der Berichtigung angepasst.
Die Gemeindevertretung der Gemeinde Selfkant hat in ihrer Sitzung am 10.
April 2019 (Vorlage 563/2019) beschlossen, die Offenlage gemäß § 3 Abs. 2 des
Baugesetzbuches (BauGB) sowie die Beteiligung der Träger öffentlicher Belange
gemäß § 4 Abs. 2 BauGB durchzuführen.
Durch Bekanntmachung im selben Amtsblatt der Gemeinde Selfkant Nr.
16/2019 vom 21. April 2019 wurde der Öffentlichkeit die Gelegenheit gegeben,
gemäß § 3 Abs. 2 BauGB, den Entwurf des Vorhabenbezogenen Bebauungsplanes der
Innenentwicklung Selfkant Nr. VEP 1/2019 mit Begründung und den Vorhaben- und
Erschließungsplan in der Zeit vom 29. April 2019 bis einschließlich 29. Mai
2019 im Rathaus in Selfkant-Tüddern und über das Internet-Beteiligungsportal
der Gemeinde Selfkant (www.o-sp.de/selfkant/) einzusehen sowie Stellungnahmen während
der Auslegungsfrist im Rathaus der Gemeinde Selfkant bzw. über das
Online-Beteiligungsportal abzugeben.
Von den Behörden und sonstigen Trägern öffentlicher Belange wurden über
das Online-Behördenbeteiligungsportal „OBB“ mit Schreiben bzw. E-Mail vom 23.
April 2019 zum Entwurf des Vorhabenbezogenen Bebauungsplanes der
Innenentwicklung Nr. VEP 1/2019 – Heilder, Am alten Sportplatz – der Gemeinde
Selfkant nebst Begründung und Vorhaben- und Erschließungsplan gemäß § 4 Abs. 2
BauGB Stellungnahmen eingeholt. Mit gleicher E-Mail bzw. Schreiben wurden die
Behörden und sonstigen Träger öffentlicher Belange darauf hingewiesen, dass der
Entwurf des Vorhabenbezogenen Bebauungsplanes der Innenentwicklung Nr. VEP
1/2019 – Heilder, Am alten Sportplatz – sowie der Vorhaben- und
Erschließungsplan in der Zeit vom 29. April 2019 bis einschließlich 29. Mai
2019 im Rathaus in Tüddern öffentlich ausliegen bzw. auf der Internet-Seite www.o-sp.de/selfkant/ für die Öffentlichkeit einsehbar ist. Ort
und Dauer der Auslegung wurden gemäß § 3 Abs. 2 BauGB im Amtsblatt der Gemeinde Selfkant Nr. 16/2019 vom 21. April 2019
öffentlich bekannt gemacht.
Der Investor hat in der
Zwischenzeit aus fördertechnischen Gründen die zur Straße „Am Sportplatz“
erschlossenen Mehrfamilienhäuser A 1 und A 2 von ursprünglich 11 Wohneinheiten
auf 12 Wohneinheiten geändert. Hierbei wurde jeweils eine Wohnung mit einer
Größe von > 55 qm in zwei Wohnungen < 55 qm geändert. Durch diese Änderung
werden laut Investor weder die Kubatur, der Stellplatzbedarf noch die Anzahl
der Bewohner verändert. Die Planunterlagen wurden entsprechend
ergänzt, die Grundzüge der Planung werden hierdurch nicht berührt.
Die Anlagen zu diesem Verfahren sind unter
http://www.o-sp.de/selfkant/plan?40061 abrufbar.
B. Beratung und Abwägung über während der Beteiligung der
Öffentlichkeit (B.1) und der Behörden (B.2) vorgebrachten Anregungen und
Bedenken
Gemäß § 1 Abs. 7
BauGB sind die öffentlichen und privaten Belange bei der Aufstellung der
Bauleitpläne gegeneinander und untereinander gerecht abzuwägen. Die Abwägung
als Vorgang setzt insbesondere voraus, dass das Anregungsverfahren nach § 3
Abs. 2 BauGB abgeschlossen ist. Dieses Anregungsverfahren und der sonstige
Ertrag, der nach § 4 bzw. § 4 a BauGB gebotenen Beteiligung der Behörden und
sonstigen Träger öffentlicher Belange ergeben den Boden, auf dem der
abschließende Vorgang des Abwägens stattzufinden hat.
B.1 Es wird festgestellt, dass außer denen in
der Abwägungstabelle (Anlage 1)
zur Aufstellung des Vorhabenbezogenen Bebauungsplanes der Innenentwicklung Nr.
VEP 1/2019 – Heilder, Am alten Sportplatz – aufgeführten Stellungnahmen der
Öffentlichkeit während der Planauslegung gemäß § 3 Abs. 2 BauGB keine weiteren
Stellungnahmen oder Bedenken vorgetragen wurden bzw. während des Verfahrens
ausgeräumt werden konnten.
B.2 Es wird festgestellt, dass außer
denen in der Abwägungstabelle (Anlage
2) zur Aufstellung des Vorhabenbezogenen Bebauungsplanes der
Innenentwicklung Nr. VEP 1/2019 – Heilder, Am alten Sportplatz – aufgeführten
Stellungnahmen der Behörden und sonstigen Träger öffentlicher Belange während
der Planauslegung gemäß § 4 Abs. 2 BauGB keine weiteren Stellungnahmen oder
Bedenken vorgetragen wurden bzw. während des Verfahrens ausgeräumt werden
konnten.
Klimarelevante
Betrachtung:
Das Bauleitplanverfahren wurde bereits vor der Beschlussfassung zum Klimanotstand eingeleitet, eine nachträgliche Anpassung der Planung an klimarelevante Aspekte sollte aus verfahrenstechnischen Gründen unterbleiben. Bei zukünftigen Entwicklungen könnten Aspekte wie eine Verringerung der GRZ, zusätzliche Begrünung der Vorgärten oder Dächer etc. angedacht werden.
Der Ausschussvorsitzende ließ darüber abstimmen, dass über die einzelnen Punkte der Abwägungstabellen en bloc entschieden werden kann.
Abstimmungsergebnis:
Einstimmig
Im Anschluss ließ der Ausschussvorsitzende nach
kurzer Erläuterung über die Beschlussvorschläge abstimmen.
Abstimmungsergebnis:
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C.1 |
C.2 |
D |
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Ja-Stimmen: |
Einstimmig |
Einstimmig |
Einstimmig |
Nein-Stimmen: |
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Enthaltungen: |
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