Beschluss: einstimmig abgelehnt

Beschluss:

 

Es wird beschlossen die Maßnahme umzusetzen.

 


Sachverhalt:

 

Im Verlauf des Radweges zwischen Schalbruch und Havert befindet sich auf einer Länge von rund 40 Metern eine seitliche Verschwenkung. Hintergrund ist, dass mit dem ehemaligen Eigentümer des angrenzenden Grundstücks beim Bau des Radweges keine Einigung über den Verkauf einer Teilfläche aus dem Grundstück erzielt werden konnte.  Die heutige Eigentümerin des Grundstücks ist auf die Gemeinde zugekommen und hat angeboten, der Gemeinde eine Teilfläche aus dem Grundstück gegen Kaufpreiszahlung zur Verfügung zu stellen, um den Radweg zu begradigen. Die Gemeindeverwaltung schätzt die Kosten über die Begradigung des Radweges über eine Länge von rund 40 Metern auf rund 17.000,- € brutto ab. Der Radweg weist im Bereich der Verschwenkung keine baulichen Schäden auf.

 

 

Klimarelevante Betrachtung:

Auch wenn eine Begradigung des Radweges zu einer Verringerung der Radwegelänge und damit der befestigten Fläche führen würde, stehen diesem Aspekt die negativen klimatischen Auswirkungen des Rück- und Neubaus wie Maschineneinsatz, Verbrauch fossiler Rohstoffe etc. entgegen.

 

Nach kurzer Diskussion ließ der Ausschussvorsitzende über den Beschlussvorschlag abstimmen.

 


Abstimmungsergebnis:

 

Einstimmig abgelehnt