Beschluss: einstimmig beschlossen

Beschluss:

 

Die Umsetzung wird aus Kostengründen abgelehnt.

 

 


Sachverhalt:

 

Im Verlauf des Radweges zwischen Schalbruch und Havert befindet sich auf einer Länge von rund 40 Metern eine seitliche Verschwenkung. Hintergrund ist, dass mit dem ehemaligen Eigentümer des angrenzenden Grundstücks beim Bau des Radweges keine Einigung über den Verkauf einer Teilfläche aus dem Grundstück erzielt werden konnte.  Die heutige Eigentümerin des Grundstücks ist auf die Gemeinde zugekommen und hat angeboten, der Gemeinde eine Teilfläche aus dem Grundstück unentgeltlich zur Verfügung zu stellen, um den Radweg zu begradigen. Die Gemeindeverwaltung schätzt die Kosten über die Begradigung des Radweges über eine Länge von rund 40 Metern auf rund 17.000,- € brutto ab. Der Radweg weist im Bereich der Verschwenkung keine baulichen Schäden auf.

 

 

Klimarelevante Betrachtung:

Auch wenn eine Begradigung des Radweges zu einer Verringerung der Radwegelänge und damit der befestigten Fläche führen würde, stehen diesem Aspekt die negativen klimatischen Auswirkungen des Rück- und Neubaus wie Maschineneinsatz, Verbrauch fossiler Rohstoffe etc. entgegen.

 

Herr Corsten erläuterte den Tagesordnungspunkt und wies darauf hin, dass entgegen der Darstellung im Sachverhalt die Eigentümerin nicht direkt, sondern mittelbar auf die Gemeinde zugekommen sei und die Fläche nicht kostenlos zur Verfügung gestellt worden sei. Anschließend erläuterte er das Ergebnis der Vorberatung und ließ über den Beschlussvorschlag abstimmen, da keine weiteren Wortmeldungen ergingen.

 

 


Abstimmungsergebnis:

 

einstimmig bei einer Enthaltung