Beschluss:
Der Wahlausschuss beschließt die Einteilung der Wahlbezirke für die Kommunalwahl 2020 gemäß der als Anlage beigefügten Bekanntmachung unter Berücksichtigung der in der Sitzung gemachten Änderung.
Sachverhalt:
Die nächsten Kommunalwahlen finden aller Voraussicht nach im September 2020 statt. Die Wahlzeit des am 25.05.2014 gewählten Rates der Gemeinde Selfkant endet somit am 31.10.2020.
Die Wahlperiode des am 25.05.2014 gewählten Rates der Gemeinde Selfkant begann am 01.06.2014. Für die allgemeinen Kommunalwahlen im Jahr 2020 teilen die Wahlausschüsse der Gemeinden spätestens bis zum 29. Februar 2020 das Wahlgebiet in so viele Wahlbezirke ein, wie Vertreter gemäß § 3 Absatz 2 des Kommunalwahlgesetzes (KWahlG) in Wahlbezirken zu wählen sind (§ 4 Abs. 1 KWahlG i.V.m. Art. 5 § 1 Gesetz zur Änderung des Kommunalwahlgesetzes und zur Änderung kommunalverfassungsrechtlicher Vorschriften vom 01.10.2013). Der Rat der Gemeinde Selfkant hat von seiner Möglichkeit zur Verringerung der Anzahl der Vertreter auf 28 Gebrauch gemacht. Es sind weiterhin 14 Vertreter in Wahlbezirken zu wählen und somit auch 14 Wahlbezirke zu bilden.
Mit der Änderung des § 4 Abs. 2 KWahlG
durch das Gesetz zur Änderung des Kommunalwahlgesetzes und weiterer wahlrechtlicher
Vorschriften vom 11.04.2019 (hier: Art. 1 Nr. 3) wurden die Voraussetzungen zur
Einteilung der Wahlbezirke geändert. Bei der Einteilung des Wahlbezirks sollen
räumliche Zusammenhänge möglichst gewahrt werden. Die Abweichung von der durchschnittlichen
Einwohnerzahl der Wahlbezirke im Wahlgebiet darf nicht mehr als 25 vom Hundert
nach oben oder unten betragen. Bei der Ermittlung der zuvor genannten
Einwohnerzahl bleibt nunmehr unberücksichtigt, wer nicht Deutscher im Sinne von
Artikel 116 Abs. 1 des Grundgesetzes ist oder nicht die Staatsangehörigkeit
eines anderen Mitgliedstaates der Europäischen Union besitzt.
Gemäß dem Erlass des
Innenministeriums NRW vom 12.04.2019 ist die Einwohnerzahl einmalig zum
Stichtag 30.04.2019 zu Grunde zu legen.
Diese Einwohnerzahl beträgt 10.322
Hieraus ergibt sich für die einzelnen Wahlbezirke eine durchschnittliche Einwohnerzahl von 737. Die Obergrenze der Einwohnerzahl pro Wahlbezirk beträgt demnach 921 Einwohner, die Untergrenze 553 Einwohner.
Folgende Einteilung ist vorgesehen:
Wahlbezirk |
Einwohnerzahl |
Absolute Abweichung |
prozentuale Abweichung |
1 Havert |
721 |
-16,29 |
-2,21% |
2 Schalbruch |
623 |
-114,29 |
-15,50% |
3 Isenbruch |
634 |
-103,29 |
-14,01% |
4 Hillensberg |
606 |
-131,29 |
-17,81% |
5 Höngen I |
740 |
2,71 |
0,37% |
6 Höngen II |
778 |
40,71 |
5,52% |
7 Saeffelen I |
578 |
-159,29 |
-21,60% |
8 Saeffelen II |
628 |
-109,29 |
-14,82% |
9 Süsterseel I |
790 |
52,71 |
7,15% |
10 Süsterseel II |
782 |
44,71 |
6,06% |
11 Tüddern-Millen |
912 |
174,71 |
23,70% |
12 Tüddern II |
920 |
182,71 |
24,78% |
13 Tüddern III |
844 |
106,71 |
14,47% |
14 Wehr |
766 |
28,71 |
3,89% |
Summe |
10322 |
|
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Durchschnitt |
737 |
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Die
Detailaufteilung der einzelnen Straßen je Ortschaft auf die Wahlbezirke ist dem
beigefügten Entwurf der Bekanntmachung über die Einteilung der Wahlbezirke für
die Kommunalwahl 2020 zu entnehmen.
In den Wahlbezirken Schalbruch, Hillensberg und Saeffelen I beträgt die Abweichung zum Durchschnitt mehr als 15 % nach unten. In den Wahlbezirken Tüddern-Millen und Tüddern II beträgt die Abweichung zum Durchschnitt mehr als 15 % nach oben.
Wie bereits oben erwähnt ist jedoch gemäß § 4 Abs. 2 KWahlG bei der Abgrenzung der Wahlbezirke darauf Rücksicht zu nehmen, dass räumliche Zusammenhängen möglichst gewahrt werden. Aufgrund der Aufteilung in mehrere Ortschaften gilt dies besonders für die Gemeinde Selfkant. So wäre es beispielsweise schwer zu vermitteln, wenn die Einwohner aus Saeffelen I und Tüddern II gemeinsam einen Gemeindevertreter zu wählen hätten. Die beinahe Ausreizung der Toleranz von 25 % wird somit als durchaus vertretbar und begründet angesehen.
Der Bürgermeister erläuterte den Tagesordnungspunkt und teilte mit, dass die Kommunalwahl am 13.09.2020 stattfinden wird.
Anschließend bat er um Wortmeldungen.
Herr Meiers beantragte für die SPD-Fraktion, die Straße Prunkweg vom Wahlbezirk
6 –Höngen II in Wahlbezirk 5 – Höngen I zu verschieben, da hier ein größerer räumlicher Zusammenhang bestehe.
Nach kurzer Diskussion und Prüfung ließ der Bürgermeister über den angepassten Beschlussvorschlag abstimmen.
Abstimmungsergebnis:
Einstimmig bei einer Enthaltung