Beschluss: mehrheitlich beschlossen

Beschlussvorschlag:

 

Beschluss:

 

Die Verwaltung wird beauftragt Angebote zur Erstellung eines Wirtschaftswegekonzeptes einzuholen, welches förderfähig ist und durch die Bezirksregierung anerkannt wird.

 

 


Sachverhalt:

 

Die FDP-Fraktion hat mit dem als Anlage beigefügten Schreiben vom 21. Mai 2019 die Erarbeitung eines Wirtschaftswegekonzeptes im Zusammenhang mit der Richtlinie über die Gewährung von Zuwendungen zur Förderung einer nachhaltigen Modernisierung ländlicher Infrastruktur vom 15. Marz 2019 beantragt. Die SPD-Fraktion hat mit dem als Anlage beigefügten Schreiben vom 10. April 2019 ebenfalls auf Fördermöglichkeiten hingewiesen.

 

Mit den v. g. Förderrichtlinien schafft das Ministerium für Umwelt, Landschaft, Natur- und Verbraucherschutz die Voraussetzungen für die Förderung von Wegebaumaßnahmen außerhalb von Flurbereinigungsverfahren. Der Fördersatz beträgt 60 %, für die Fördermaßnahme stehen in diesem Jahr rund 5,75 Mio. Euro Kassenmittel zur Verfügung. Im Rahmen des Förderprogramms werden u.a. die nachhaltige Verbesserung (Modernisierung) insbesondere sog. Verbindungs- und Hauptwirtschaftswege sowie der Ausbau und die Befestigung vorhandener und bisher nicht oder nicht ausreichend befestigter Wege gefördert. Förderfähig sind außerdem die dazu gehörenden baulichen Anlagen wie Durchlässe oder Brücken und erforderliche Kompensationsmaßnahmen des Naturschutzes. Mit dem Förderprogramm sollen Kommunen in der Umsetzung ihres ländlichen Wegenetzkonzeptes unterstützt werden.

 

Fördervoraussetzung ist folglich u.a. das Vorliegen eines geförderten oder durch die Bewilligungsbehörde anerkannten ländlichen Wegekonzeptes, dessen Erarbeitung die FDP-Fraktion mit ihrem o.g. Schreiben beantragt. Der Fördersatz für die Erarbeitung eines ländlichen Wegekonzeptes würde mit 75% gefördert werden. 

 

 

Der Bürgermeister erläuterte das Ergebnis der Vorberatung und ließ hierüber abstimmen.  

 


Abstimmungsergebnis:

 

einstimmig