Beschluss:
- Es wird vorgeschlagen, die Satzung zur
Erhebung von Elternbeiträgen für die „Offene Ganztagsgrundschule im
Primarbereich“ zum Schuljahr 2019/20 zu
beschließen.
- Weiterhin
wird vorgeschlagen, die Trägerschaft der offenen Ganztagsschule in der
Westzipfelschule, KGS Selfkant II mittels Kooperationsvertrag an den
Förderverein und in der Astrid- Lindgren-Schule, KGS Selfkant I, an den
Trägerverein zu übertragen.
Sachverhalt:
Seit der Einrichtung der offenen
Ganztagsschule im Jahre 2007/08 besteht in den Grundschulen der Gemeinde
Selfkant die Möglichkeit zur freiwilligen Teilnahme an diesem
Betreuungsangebot.
Dem Träger- bzw. Förderverein der jeweiligen
Grundschule wurde die Ausführungsverantwortung mittels einer
Kooperationsvereinbarung übertragen. Für die Teilnahme an den beiden
Betreuungsangeboten „Schule von acht bis eins“ und „Offener Ganztag“
müssen die Eltern einen Elternbeitrag leisten. Zurzeit wird dieser
Elternbeitrag vom Träger- bzw. Förderverein auf Grundlage einer vertraglichen
Regelung mit den Eltern erhoben.
Die Gemeindeprüfungsanstalt NRW (GPA) hat im
Jahr 2018 den Bereich „Offene Ganztagsschule“ geprüft und dabei festgestellt,
dass die Festsetzung von Elternbeiträgen ohne Satzung rechtlich unzulässig ist.
Die GPA hat empfohlen, zukünftig Elternbeiträge für die OGS auf Grundlage einer
Satzung zu erheben und festzusetzen.
Im Erlass des Ministeriums für Schule und
Weiterbildung ist ein monatlicher Höchstbetrag festgelegt (z.Zt. 185,00 €). Die
Kommune kann die Ausgestaltung der Elternbeitragserhebung in Form von
Staffelungen und Befreiungen in eigenem Ermessen festlegen, soziale Belange
sollen hierbei ausreichend berücksichtigt werden.
Die Verwaltung hat
einen Satzungsentwurf erarbeitet. Die Elternbeitragssatzung soll zum Schuljahr
2019/20 erlassen werden. Eine Erhöhung der Elternbeiträge ist nicht
beabsichtigt. Es ist ein Pauschalbeitrag in Höhe von 50,00 € je Schüler/Monat
und eine soziale Staffelung in der Form vorgesehen, dass für Geschwisterkinder
der hälftige Beitrag erhoben werden soll. Die Satzung sieht eine
Beitragsbefreiung für Empfänger von Hilfe zum Lebensunterhalt nach SGB II oder
SGB XII sowie AsylbLG, oder aber für diejenigen vor, die Kinderzuschlag gem. §
6 a Bundeskindergeldgesetz (BKGG) erhalten. In diesen Fällen würde der
Elternbeitrag von der Gemeinde übernommen.
Der
Satzungsentwurf ist als Anlage 1 beigefügt.
Zurzeit
ist die Trägerschaft der offenen Ganztagsschule dem Träger- bzw. Förderverein
der jeweiligen Grundschule mittels Kooperationsvereinbarung übertragen. Die
zunehmenden Schülerzahlen und die Erfahrungswerte im Bereich offener Ganztag
machten es erforderlich, die Kooperationvereinbarungen entsprechend anzupassen.
Aus diesem Grunde wurden die bestehenden Verträge zum Ende des Schuljahres
2018/19 gekündigt.
Die Trägerschaft der offenen Ganztagsschule
soll weiterhin an den Träger- bzw. Förderverein der jeweiligen Schule
übertragen werden. Grundlage der Ausführungsträgerschaft durch den Verein ist
der Runderlass des Ministerium für Schule, Jugend und Kinder vom 12.02.2003 in der jeweils gültigen
Fassung. In der Kooperationsvereinbarung ist die Zusammenarbeit zwischen dem
Schulträger, der jeweiligen Schule und dem Träger der OGS zur Durchführung der
„Offenen Ganztagsschule“ geregelt. Dem Träger- bzw. Förderverein werden zur
Finanzierung der Betreuungsmaßnahmen Landesmittel, Elternbeiträge und ein
Eigenanteil der Kommune zur Verfügung gestellt. Die Elternbeiträge können auf
den Eigenanteil der Gemeinde angerechnet werden. Da die finanzielle Situation
der Trägervereine es zulässt, ist für das Schuljahr 2019/20 vorgesehen,
die Elternbeiträge, bis zur Höhe des Eigenanteils, auf den Eigenanteil
der Gemeinde anzurechnen.
Zukünftig soll nach Abschluss eines jeden
Schuljahres im Rahmen des jährlichen Verwendungsnachweises überprüft werden, ob
die zur Verfügung gestellten Finanzmittel in voller Höhe benötigt wurden.
Eventuelle Überschüsse sind dann bis zur vollständigen Refinanzierung des
Eigenanteils an die Gemeinde zu erstatten.
Die entsprechende Abwicklung der
Finanzbeträge erfolgt durch die Gemeinde Selfkant.
Eine
modifizierte Fassung der Kooperationsverträge
wurde mit den Vertragspartnern abgestimmt, Änderungen waren überwiegend
formeller Art, inhaltlich fanden nur wenige Veränderungen statt.
Der Entwurf der Kooperationsvereinbarung ist
als Anlage 2 beigefügt.
Da keine Wortmeldungen ergingen, ließ der Bürgermeister über den Beschlussvorschlag abstimmen.
Abstimmungsergebnis:
einstimmig