Beschluss: einstimmig beschlossen

Beschluss:

Das ausgebaute Teilstück der Sittarder Straße wird gem. § 3 Abs. 1 Nr. 3 StrWG NRW als Gemeindestraße dem öffentlichen Verkehr gewidmet.

 


Sachverhalt:

In 2004 wurde zwecks Bebauung des Grundstücks in Tüddern, Sittarder Straße Nr. 2 i bis 2 n ein Erschließungsvertrag geschlossen. Inhalt ist u.a. die Pflicht der Gemeinde, ein ausgebautes Teilstück eines Wirtschaftswegs für den öffentlichen Verkehr zu widmen. (Ratsbeschluss vom 14.12.2004) Die Baumaßnahmen und der Ausbau des Wegs sind längst abgeschlossen. Die Widmung wird hiermit nachgeholt. Das ausgebaute Teilstücks der Sittarder Straße in der Gemarkung Tüddern, Flur 4, Flurstück 94 (siehe Anlage 1), sind dem öffentlichen Verkehr zu widmen.

 

Durch die Widmung wird die Eigenschaft der Straße sichergestellt und die Rechtssicherheit für den Gemeingebrauch geschaffen.

 

Entsprechend dem Straßen- und Wegegesetz des Landes Nordrhein-Westfalen (StrWG NRW) sind öffentliche Straßen durch den Straßenbaulastträger dem öffentlichen Verkehr zu widmen. Es wird vorgeschlagen, die Verkehrsfläche als Gemeindestraße auszuweisen.

 

Da keine Wortmeldungen ergingen, ließ der Bürgermeister über den Beschlussvorschlag abstimmen.

 


Abstimmungsergebnis:

 

einstimmig