Sitzung: 04.06.2019 Ausschuss für Schule, Jugend, Sport und Soziales
Beschluss: einstimmig beschlossen
Vorlage: 578/2019
Beschlussvorschlag:
- Es wird vorgeschlagen, die Satzung zur
Erhebung von Elternbeiträgen für die „Offene Ganztagsgrundschule im
Primarbereich“ zum Schuljahr 2019/20 zu
beschließen.
Abstimmungsergebnis: einstimmig
- Weiterhin
wird vorgeschlagen, die Trägerschaft der offenen Ganztagsschule in der
Westzipfelschule, KGS Selfkant II mittels Kooperationsvertrag an den
Förderverein und in der Astrid- Lindgren-Schule, KGS Selfkant I, an den
Trägerverein zu übertragen.
Abstimmungsergebnis: einstimmig
Sachverhalt:
Seit der Einrichtung der offenen
Ganztagsschule im Jahre 2007/08 besteht in den Grundschulen der Gemeinde
Selfkant die Möglichkeit zur freiwilligen Teilnahme an diesem
Betreuungsangebot.
Dem Träger- bzw. Förderverein der jeweiligen
Grundschule wurde die Ausführungsverantwortung mittels einer
Kooperationsvereinbarung übertragen. Für die Teilnahme an den beiden
Betreuungsangeboten „Schule von acht bis eins“ und „Offener Ganztag“
müssen die Eltern einen Elternbeitrag leisten. Zurzeit wird dieser Elternbeitrag
vom Träger- bzw. Förderverein auf Grundlage einer vertraglichen Regelung mit
den Eltern erhoben.
Die Gemeindeprüfungsanstalt NRW (GPA) hat im
Jahr 2018 den Bereich „Offene Ganztagsschule“ geprüft und dabei festgestellt,
dass die Festsetzung von Elternbeiträgen ohne Satzung rechtlich unzulässig ist.
Die GPA hat empfohlen, zukünftig Elternbeiträge für die OGS auf Grundlage einer
Satzung zu erheben und festzusetzen.
Im Erlass des Ministeriums für Schule und
Weiterbildung ist ein monatlicher Höchstbetrag festgelegt (z.Zt. 185,00 €). Die
Kommune kann die Ausgestaltung der Elternbeitragserhebung in Form von
Staffelungen und Befreiungen in eigenem Ermessen festlegen, soziale Belange
sollen hierbei ausreichend berücksichtigt werden.
Die Verwaltung hat
einen Satzungsentwurf erarbeitet. Die Elternbeitragssatzung soll zum Schuljahr
2019/20 erlassen werden. Eine Erhöhung der Elternbeiträge ist nicht
beabsichtigt. Es ist ein Pauschalbeitrag in Höhe von 50,00 € je Schüler/Monat
und eine soziale Staffelung in der Form vorgesehen, dass für Geschwisterkinder
der hälftige Beitrag erhoben werden soll. Die Satzung sieht eine
Beitragsbefreiung für Empfänger von
Hilfe zum Lebensunterhalt nach SGB II oder SGB XII sowie AsylbLG, oder aber für
diejenigen vor, die Kinderzuschlag gem. § 6 a Bundeskindergeldgesetz (BKGG)
erhalten. In diesen Fällen würde der Elternbeitrag von der Gemeinde übernommen.
Der
Satzungsentwurf war als Anlage der
Einladung beigefügt.
Zurzeit
ist die Trägerschaft der offenen Ganztagsschule dem Träger- bzw. Förderverein
der jeweiligen Grundschule mittels Kooperationsvereinbarung übertragen. Die
zunehmenden Schülerzahlen und die Erfahrungswerte im Bereich offener Ganztag
machten es erforderlich, die Kooperationvereinbarungen entsprechend anzupassen.
Aus diesem Grunde wurden die bestehenden Verträge zum Ende des Schuljahres
2018/19 gekündigt.
Die Trägerschaft der offenen Ganztagsschule
soll weiterhin an den Träger- bzw. Förderverein der jeweiligen Schule
übertragen werden. Grundlage der Ausführungsträgerschaft durch den Verein ist
der Runderlass des Ministerium für Schule, Jugend und Kinder vom 12.02.2003 in
der jeweils gültigen Fassung. In der Kooperationsvereinbarung ist die
Zusammenarbeit zwischen dem Schulträger, der jeweiligen Schule und dem Träger
der OGS zur Durchführung der „Offenen Ganztagsschule“ geregelt. Dem Träger-
bzw. Förderverein werden zur Finanzierung der Betreuungsmaßnahmen Landesmittel,
Elternbeiträge und ein Eigenanteil der Kommune zur Verfügung gestellt. Die
Elternbeiträge können auf den Eigenanteil der Gemeinde angerechnet werden. Da
die finanzielle Situation der Trägervereine es zulässt, ist für das Schuljahr
2019/20 vorgesehen, die Elternbeiträge, bis zur Höhe des Eigenanteils, auf den
Eigenanteil der Gemeinde anzurechnen.
Zukünftig soll nach Abschluss eines jeden
Schuljahres im Rahmen des jährlichen Verwendungsnachweises überprüft werden, ob
die zur Verfügung gestellten Finanzmittel in voller Höhe benötigt wurden.
Eventuelle Überschüsse sind dann bis zur vollständigen Refinanzierung des
Eigenanteils an die Gemeinde zu erstatten.
Die entsprechende Abwicklung der
Finanzbeträge erfolgt durch die Gemeinde Selfkant.
Eine
modifizierte Fassung der Kooperationsverträge wurde mit den Vertragspartnern
abgestimmt, Änderungen waren überwiegend formeller Art, inhaltlich fanden nur
wenige Veränderungen statt.
Der Entwurf der Kooperationsvereinbarung war
der Einladung als Anlage beigefügt.
Herr Grüters verwies zunächst
auf die Ausführungen in der Verwaltungsvorlage und bat um Wortmeldungen.
Herr Schürgers von der FDP-Fraktion erklärte, dass er davon ausgehe, dass das Verfahren mit den Schulleitungen und den Trägern der OGS im Vorfeld abgestimmt wurde. Die FDP Fraktion werde der Satzung sowie den Kooperationsvereinbarungen zustimmen. Er hatte jedoch noch eine Frage zu den Einkommensgrenzen und ab wann die Eltern zur Zahlung von Beiträgen verpflichtet sind.
Diese Fragen wurden umfassend von Herrn Schwartzmanns beantwortet.
Nach der Beantwortung weiterer Fragen durch Herrn Schwartzmanns ließ der Ausschussvorsitzende über die Beschlussvorschläge abstimmen.