Beschluss: einstimmig beschlossen

Beschlussvorschlag:

 

  1. Es wird vorgeschlagen, die Satzung zur Erhebung von Elternbeiträgen für die „Offene Ganztagsgrundschule im Primarbereich“ zum Schuljahr 2019/20 zu   beschließen.

 

Abstimmungsergebnis:                                                                                              einstimmig

 

  1. Weiterhin wird vorgeschlagen, die Trägerschaft der offenen Ganztagsschule in der Westzipfelschule, KGS Selfkant II mittels Kooperationsvertrag an den Förderverein und in der Astrid- Lindgren-Schule, KGS Selfkant I, an den Trägerverein zu übertragen.

 

Abstimmungsergebnis:                                                                                              einstimmig

 


Sachverhalt:

Seit der Einrichtung der offenen Ganztagsschule im Jahre 2007/08 besteht in den Grundschulen der Gemeinde Selfkant die Möglichkeit zur freiwilligen Teilnahme an diesem Betreuungsangebot. 

 

Dem Träger- bzw. Förderverein der jeweiligen Grundschule wurde die Ausführungsverantwortung mittels einer Kooperationsvereinbarung übertragen. Für die Teilnahme an den beiden Betreuungsangeboten „Schule von acht bis eins“ und „Offener Ganztag“ müssen die Eltern einen Elternbeitrag leisten. Zurzeit wird dieser Elternbeitrag vom Träger- bzw. Förderverein auf Grundlage einer vertraglichen Regelung mit den Eltern erhoben.

 

Die Gemeindeprüfungsanstalt NRW (GPA) hat im Jahr 2018 den Bereich „Offene Ganztagsschule“ geprüft und dabei festgestellt, dass die Festsetzung von Elternbeiträgen ohne Satzung rechtlich unzulässig ist. Die GPA hat empfohlen, zukünftig Elternbeiträge für die OGS auf Grundlage einer Satzung zu erheben und festzusetzen.

 

Im Erlass des Ministeriums für Schule und Weiterbildung ist ein monatlicher Höchstbetrag festgelegt (z.Zt. 185,00 €). Die Kommune kann die Ausgestaltung der Elternbeitragserhebung in Form von Staffelungen und Befreiungen in eigenem Ermessen festlegen, soziale Belange sollen hierbei ausreichend berücksichtigt werden.

Die Verwaltung hat einen Satzungsentwurf erarbeitet. Die Elternbeitragssatzung soll zum Schuljahr 2019/20 erlassen werden. Eine Erhöhung der Elternbeiträge ist nicht beabsichtigt. Es ist ein Pauschalbeitrag in Höhe von 50,00 € je Schüler/Monat und eine soziale Staffelung in der Form vorgesehen, dass für Geschwisterkinder der hälftige Beitrag erhoben werden soll. Die Satzung sieht eine Beitragsbefreiung für  Empfänger von Hilfe zum Lebensunterhalt nach SGB II oder SGB XII sowie AsylbLG, oder aber für diejenigen vor, die Kinderzuschlag gem. § 6 a Bundeskindergeldgesetz (BKGG) erhalten. In diesen Fällen würde der Elternbeitrag von der Gemeinde übernommen.

Der Satzungsentwurf war als Anlage  der Einladung beigefügt.

Zurzeit ist die Trägerschaft der offenen Ganztagsschule dem Träger- bzw. Förderverein der jeweiligen Grundschule mittels Kooperationsvereinbarung übertragen. Die zunehmenden Schülerzahlen und die Erfahrungswerte im Bereich offener Ganztag machten es erforderlich, die Kooperationvereinbarungen entsprechend anzupassen. Aus diesem Grunde wurden die bestehenden Verträge zum Ende des Schuljahres 2018/19 gekündigt.

Die Trägerschaft der offenen Ganztagsschule soll weiterhin an den Träger- bzw. Förderverein der jeweiligen Schule übertragen werden. Grundlage der Ausführungsträgerschaft durch den Verein ist der Runderlass des Ministerium für Schule, Jugend und Kinder vom 12.02.2003 in der jeweils gültigen Fassung. In der Kooperationsvereinbarung ist die Zusammenarbeit zwischen dem Schulträger, der jeweiligen Schule und dem Träger der OGS zur Durchführung der „Offenen Ganztagsschule“ geregelt. Dem Träger- bzw. Förderverein werden zur Finanzierung der Betreuungsmaßnahmen Landesmittel, Elternbeiträge und ein Eigenanteil der Kommune zur Verfügung gestellt. Die Elternbeiträge können auf den Eigenanteil der Gemeinde angerechnet werden. Da die finanzielle Situation der Trägervereine es zulässt, ist für das Schuljahr 2019/20 vorgesehen, die Elternbeiträge, bis zur Höhe des Eigenanteils, auf den Eigenanteil der Gemeinde anzurechnen.

Zukünftig soll nach Abschluss eines jeden Schuljahres im Rahmen des jährlichen Verwendungsnachweises überprüft werden, ob die zur Verfügung gestellten Finanzmittel in voller Höhe benötigt wurden. Eventuelle Überschüsse sind dann bis zur vollständigen Refinanzierung des Eigenanteils an die Gemeinde zu erstatten.

Die entsprechende Abwicklung der Finanzbeträge erfolgt durch die Gemeinde Selfkant.

Eine modifizierte Fassung der Kooperationsverträge wurde mit den Vertragspartnern abgestimmt, Änderungen waren überwiegend formeller Art, inhaltlich fanden nur wenige Veränderungen statt.

Der Entwurf der Kooperationsvereinbarung war der Einladung als Anlage beigefügt.

 

Herr Grüters verwies zunächst auf die Ausführungen in der Verwaltungsvorlage und bat um Wortmeldungen.

 

Herr Schürgers von der FDP-Fraktion erklärte, dass er davon ausgehe, dass das Verfahren mit den Schulleitungen und den Trägern der OGS im Vorfeld abgestimmt wurde. Die FDP Fraktion werde der Satzung sowie den Kooperationsvereinbarungen zustimmen. Er hatte jedoch noch eine Frage zu den Einkommensgrenzen und ab wann die Eltern zur Zahlung von Beiträgen verpflichtet sind.

 

Diese Fragen wurden umfassend von Herrn Schwartzmanns beantwortet.

 

Nach der Beantwortung weiterer Fragen durch Herrn Schwartzmanns ließ der Ausschussvorsitzende über die Beschlussvorschläge abstimmen.