Beschluss: mehrheitlich beschlossen

Beschlussvorschlag:

Der Rat der Gemeinde Selfkant beschließt die anliegende“ Ehrenamtsordnung“ mit der Bindung, dass sie den „Heimat-Preis“ verleihen möchte. Gleichzeitig wird der Bürgermeister beauftragt, einen entsprechenden Förderantrag zum „Heimat-Preis“ bei der Bezirksregierung in Köln zu stellen.

 


Sachverhalt:

In der Verwaltung ist gegen Ende des Jahres 2018 ein Entwurf für eine „Richtlinie zur Anerkennung gesellschaftlichen und ehrenamtlichen Wirkens auf Gemeindeebene (Ehrenamtsordnung) erarbeitet worden.

 

Damit sollen Persönlichkeiten, Gruppen, Vereine und Organisationen, welche sich mit ihren Leistungen auf kommunalpolitischem, kulturellem, sportlichem, sozialem oder wirtschaftlichen Gebiet in besonderer und weit über dem Durchschnitt liegender Weise um die Gemeinde und ihre Bürgerinnen und Bürger langjährig verdient gemacht haben, ausgezeichnet werden.

 

Vor diesem Hintergrund reiht sich dieses Vorhaben in das vom Land NRW 2018 ins Leben gerufene Förderprogramm Heimat. Zukunft. Nordrhein-Westfalen vorbildlich ein.

 

Dieses Förderprogramm sieht unter der Ziffer 3.2 Ehrenamtliches Engagement sichtbar machen: die Fördergruppe „Der Heimatpreis“ vor.

 

Die Fraktion der FDP hat nach ihrem Neujahrsempfang ebenfalls auf dieses Förderprogramm aufmerksam gemacht und bittet um die Vorlage von Vorschlägen und Berücksichtigung dieses Themas in der nächsten Sitzungsrunde.

 

Fördervoraussetzung für den Heimatpreis ist u. a. ein Ratsbeschluss, dass die Gemeinde den „Heimat-Preis“ verleihen möchte. Die Landesregierung Nordrhein-Westfalen fördert im Zusammenhang mit dem Element „Heimat-Preis“ die Preisgelder.

 

 Im Rahmen einer Zuweisung können kreisangehörige Kommunen ein Preisgeld von 5.000 € ausloben. Dieser Betrag ist ausschließlich für Preisgelder einsetzbar und darf nicht in Veranstaltungen für die Preisverleihung einfließen.

Der „Heimat-Preis“ kann als ein einzelner Preis oder in bis zu drei Preiskategorien oder –abstufungen durch die Gemeinde verleihen werden.

 

Der in der Anlage beigefügte Verwaltungsvorschlag für die Ehrenamtsordnung beinhaltet die Vorgaben für den „Heimat-Preis“ und zeigt die Kriterien für die Findung der Preisträger auf.

 

Bereits in der letzten Sitzung des Ausschusses für Wirtschaftsentwicklung, Tourismus, Partnerschaft und Kultur und in der letzten Sitzung der Gemeindevertretung wurde hierüber beraten und beschlossen, den Tagesordnungspunkt in die nächste Sitzungsrunde zu vertagen, so dass die Möglichkeit besteht, sich fraktionsübergreifend mit der Thematik zu beschäftigen und Richtlinien für die Verleihung des Ehrenamtspreises auszuarbeiten und zu entwerfen.

 

Das fraktionsübergreifende Gespräch fand am 27. Februar 2019 statt. Man einigte sich darauf, dass eine Person oder Gruppierung ausgezeichnet wird und eine finanzielle Würdigung in Höhe von 1.000 € erhält.

 

Darüber hinaus wurde beschlossen, ein Gremium zur Verleihung des Ehrenamtspreises zu bilden. Das Gremium soll aus den Fraktionsvorsitzenden, dem Bürgermeister und dem Hauptamtsleiter bestehen. Für den Verhinderungsfall werden Stellvertreter benannt. Der Bürgermeister wird durch den allgemeinen Vertreter vertreten und der Hauptamtsleiter durch den Kämmerer. Die Anzahl der Gremiumsmitglieder soll ungerade sein. Bei einer geraden Anzahl an Mitgliedern wird der Vorsitzende des Ausschusses für Wirtschaftsentwicklung, Tourismus, Partnerschaft und Kultur Mitglied des Gremiums. Das Gremium wird in der konstituierenden Sitzung der Gemeindevertretung gebildet. Die Geschäftsführung übernimmt der Leiter des Hauptamtes. Die Vorschläge sind vertrauensvoll zu behandeln.

 

Im Amtsblatt erfolgt in jedem Jahr ein Aufruf zur Abgabe von Vorschlägen. Vorschläge für Ehrungen können bis zum 30.11. eines jeden Jahres beim Hauptamtsleiter eingereicht werden. Der Vorschlag ist kurz zu begründen. Anträge, die nicht berücksichtigt werden, brauchen nicht neu gestellt zu werden. Für das Jahr 2019 gilt die Ausnahme, dass Vorschläge noch bis zum 30.04.2019 mit entsprechender Begründung eingereicht werden können.

 

Über die zu ehrenden entscheidet das Gremium zur Verleihung des Ehrenamtspreises in nichtöffentlicher Sitzung. Die Abstimmung erfolgt in geheimer Wahl. Über das Ergebnis ist Stillschweigen zu bewahren.  Die neu ausgearbeiteten Richtlinien zur Anerkennung gesellschaftlichen und ehrenamtlichen Wirkens auf Gemeindeebene (Ehrenamtsordnung der Gemeinde Selfkant) sind als Anlage beigefügt.

 

Herr Joerißen verwies auf das interfraktionelle Gespräch. Die Ergebnisse dieses Gespräches wurden in dem nun vorliegenden Entwurf der Ehrenamtsordnung eingepflegt.

 

Nach einer kürzeren Diskussion ließ Herr Joerißen über den Beschlussvorschlag abstimmen.


Abstimmungsergebnis:                                                                                              14 Ja Stimmen

                                                                                                                                             1 Nein-Stimme