Beschluss: einstimmig beschlossen

Beschlussvorschlag:

Der Neufassung der Richtlinie der Gemeinde Selfkant über die Gewährung von Beihilfen an Vereine und Jugendgruppen im Punkt 4.4 Abs. 3 - Bezuschussung von Baumaßnahmen der Vereine -  wird zugestimmt.


Sachverhalt:

Die Richtlinien der Gemeinde Selfkant über die Gewährung von Beihilfen an Vereine und Jugendgruppen sind im Punkt 4.4 Abs. 3 - Bezuschussung von Baumaßnahmen der Vereine - wie folgt gefasst:

 

Bisherige Fassung:

„Der zuständige Ausschuss soll im Einzelfall entscheiden, ob das verbleibende Geld am Jahresende im Sinne der Richtlinie als Bonuszahlung o.ä. verwandt wird oder aber ins nächste Haushaltsjahr gebucht wird. Auf die Gewährung eines Zuschusses oder einer bestimmten Höhe besteht kein Rechtsanspruch…“

 

Damit die nicht verausgabten Mittel aus dem Baufonds, die in einem Jahr nicht verbraucht wurden, automatisch ohne Beschluss des Ausschusses ins nächste Jahr übertragen werden können, soll der Punkt 4.4 Abs. 3 der Richtlinien der Gemeinde Selfkant über die Gewährung von Beihilfen an Vereine und Jugendgruppen – wie unten aufgeführt – neu gefasst werden. So kommen mehr Vereine in den Genuss einer Bezuschussung aus dem Baufonds

 

Neufassung:

„Der Zuschuss, der am Jahresende nicht verbraucht ist, soll auf das Folgejahr übertragen werden. Die Übertragung ist auf ein Jahr befristet. Danach verfallen die Mittel. Auf die Gewährung eines Zuschusses oder einer bestimmten Höhe besteht kein Rechtsanspruch.“

 

Herr Joerißen verwies auf die Ausführungen in der Vorlage und bat um Wortmeldungen.

 

Wortmeldungen ergingen nicht somit ließ er über den Beschlussvorschlag der Verwaltung abstimmen.


Abstimmungsergebnis:                                                                                              einstimmig