Sitzung: 03.04.2019 Ausschuss für Wirtschaftsentwicklung, Tourismus, Partnerschaft und Kultur
Beschluss: einstimmig beschlossen
Vorlage: 550/2019
Beschlussvorschlag:
Der Neufassung der Richtlinie der Gemeinde Selfkant über die Gewährung von Beihilfen an Vereine und Jugendgruppen im Punkt 4.4 Abs. 3 - Bezuschussung von Baumaßnahmen der Vereine - wird zugestimmt.
Sachverhalt:
Die Richtlinien der Gemeinde Selfkant über die Gewährung von Beihilfen an
Vereine und Jugendgruppen sind im Punkt 4.4 Abs. 3 - Bezuschussung von
Baumaßnahmen der Vereine - wie folgt gefasst:
Bisherige Fassung:
„Der zuständige Ausschuss soll im Einzelfall
entscheiden, ob das verbleibende Geld am Jahresende im Sinne der Richtlinie als
Bonuszahlung o.ä. verwandt wird oder aber ins nächste Haushaltsjahr gebucht
wird. Auf die Gewährung eines Zuschusses oder einer bestimmten Höhe besteht
kein Rechtsanspruch…“
Damit die nicht verausgabten Mittel aus dem
Baufonds, die in einem Jahr nicht verbraucht wurden, automatisch ohne Beschluss
des Ausschusses ins nächste Jahr übertragen werden können, soll der Punkt 4.4
Abs. 3 der Richtlinien der Gemeinde Selfkant über die Gewährung von Beihilfen
an Vereine und Jugendgruppen – wie unten aufgeführt – neu gefasst werden. So
kommen mehr Vereine in den Genuss einer Bezuschussung aus dem Baufonds
Neufassung:
„Der Zuschuss, der am
Jahresende nicht verbraucht ist, soll auf das Folgejahr übertragen werden. Die
Übertragung ist auf ein Jahr befristet. Danach verfallen die Mittel. Auf die
Gewährung eines Zuschusses oder einer bestimmten Höhe besteht kein
Rechtsanspruch.“
Herr Joerißen verwies auf die Ausführungen in der Vorlage und bat um Wortmeldungen.
Wortmeldungen ergingen nicht somit ließ er über den Beschlussvorschlag der Verwaltung abstimmen.
Abstimmungsergebnis: einstimmig