Sitzung: 03.04.2019 Ausschuss für Wirtschaftsentwicklung, Tourismus, Partnerschaft und Kultur
Beschluss: mehrheitlich abgelehnt
Vorlage: 548/2019
Sachverhalt:
Mit Schreiben vom 25. Februar 2019 beantragte
der TC Selfkant-Westerheide die aktuelle Jahrespauschale zur jährlichen
Instandsetzung im Frühjahr und die ständige Pflege in der Außensaison zur
Aufrechterhaltung eines ordnungsgemäßen Spielbetriebes, spürbar zu erhöhen und
damit an die Zahlungen zum Unterhalt der Plätze bei den Fußballvereinen
anzupassen. Der Antrag war als Anlage beigefügt.
Der TC Selfkant-Westerheide begründete seinen
Antrag damit, dass der Arbeits- und Materialaufwand auf den Anlagen aufgrund
der extremen Witterungsverhältnisse-, Hitze und Trockenheit im Sommer und Nässe
und der ausbleibenden niedrigen Temperaturen im Winter – immer aufwendiger und
damit auch teurer werden. Täglich muss der bezahlte Platzwart heute auf der
Anlage arbeiten, um die Folgen dieser Extreme zu beseitigen.
Bei der Erstaufbereitung im Frühjahr sind
immer mehr Tage der ehrenamtlichen Arbeit nötig, um die Vorarbeiten: Moos und
Asche abtragen, auflockern, neues Mehl aufbringen und einbauen etc.,
durchzuführen. Was früher in einem Tag ging, dauert heute schon zwei bis drei
Tage. Diese Arbeiten werden wie bekannt seit Jahrzehnten nur von unseren
Mitgliedern in Eigenleistung durchgeführt.
Die Gemeindevertretung der Gemeinde Selfkant
hat in ihrer Sitzung am 14.12.2016 die Neufassung der Richtlinien der Gemeinde
Selfkant über die Gewährung von Beihilfen an Vereine und Jugendgruppen
beschlossen. Dies beinhaltete auch erstmals, dass die Tennisclubs für die
Unterhaltung der Tennisplätze 200 €/Platz erhalten. Da der TC Selfkant
Westerheide 5 Tennisplätze unterhält, entspricht dies einem Zuschuss von 1.000
€. Der TC Freitzeitspaß Höngen unterhält 3 Tennisplätze und erhält einen
Zuschuss in Höhe von 600 €.
Die Richtlinien der Gemeinde Selfkant über
die Gewährung von Beihilfen an Vereine und Jugendgruppen waren der Einladung
als Anlage beigefügt.
Fußballvereine, die ihren Platz selbst mähen,
erhalten einen jährlichen Zuschuss in Höhe von 1.500 € je Platz. Von dieser
Regelung machen alle Fußballvereine Gebrauch. Darüber hinaus erhalten
Fußballvereine eine Pauschale in Höhe von 355 €/Platz für die Überarbeitung der
Fußballplätze.
Herr Joerißen verwies auf die Ausführungen in
der Verwaltungsvorlage.
Von Seiten der Fraktion Pro Selfkant erklärte
Herr Dr. Hamers, dass die Richtlinien letztmalig im Jahr 2017 geändert wurden
und man die Beihilfesätze darin nicht ständig nacharbeiten möchte bzw. die
Richtlinien jährlich ändern kann. Aus diesem Grunde beantragte er, den Antrag
abzulehnen.
Die CDU-Fraktion und die SPD-Fraktion
schlossen sich dem Ablehnungsantrag an.
Sodann ließ Herr Joerißen über den Ablehnungsantrag abstimmen.
Abstimmungsergebnis: 15
Ja-Stimmen
1 Enthaltung