Beschluss: mehrheitlich abgelehnt

 

 


Sachverhalt:

Mit Schreiben vom 25. Februar 2019 beantragte der TC Selfkant-Westerheide die aktuelle Jahrespauschale zur jährlichen Instandsetzung im Frühjahr und die ständige Pflege in der Außensaison zur Aufrechterhaltung eines ordnungsgemäßen Spielbetriebes, spürbar zu erhöhen und damit an die Zahlungen zum Unterhalt der Plätze bei den Fußballvereinen anzupassen. Der Antrag war als Anlage beigefügt.

 

Der TC Selfkant-Westerheide begründete seinen Antrag damit, dass der Arbeits- und Materialaufwand auf den Anlagen aufgrund der extremen Witterungsverhältnisse-, Hitze und Trockenheit im Sommer und Nässe und der ausbleibenden niedrigen Temperaturen im Winter – immer aufwendiger und damit auch teurer werden. Täglich muss der bezahlte Platzwart heute auf der Anlage arbeiten, um die Folgen dieser Extreme zu beseitigen.

 

Bei der Erstaufbereitung im Frühjahr sind immer mehr Tage der ehrenamtlichen Arbeit nötig, um die Vorarbeiten: Moos und Asche abtragen, auflockern, neues Mehl aufbringen und einbauen etc., durchzuführen. Was früher in einem Tag ging, dauert heute schon zwei bis drei Tage. Diese Arbeiten werden wie bekannt seit Jahrzehnten nur von unseren Mitgliedern in Eigenleistung durchgeführt.

 

Die Gemeindevertretung der Gemeinde Selfkant hat in ihrer Sitzung am 14.12.2016 die Neufassung der Richtlinien der Gemeinde Selfkant über die Gewährung von Beihilfen an Vereine und Jugendgruppen beschlossen. Dies beinhaltete auch erstmals, dass die Tennisclubs für die Unterhaltung der Tennisplätze 200 €/Platz erhalten. Da der TC Selfkant Westerheide 5 Tennisplätze unterhält, entspricht dies einem Zuschuss von 1.000 €. Der TC Freitzeitspaß Höngen unterhält 3 Tennisplätze und erhält einen Zuschuss in Höhe von 600 €.

 

Die Richtlinien der Gemeinde Selfkant über die Gewährung von Beihilfen an Vereine und Jugendgruppen waren der Einladung als Anlage beigefügt.

 

 

Fußballvereine, die ihren Platz selbst mähen, erhalten einen jährlichen Zuschuss in Höhe von 1.500 € je Platz. Von dieser Regelung machen alle Fußballvereine Gebrauch. Darüber hinaus erhalten Fußballvereine eine Pauschale in Höhe von 355 €/Platz für die Überarbeitung der Fußballplätze.

 

Herr Joerißen verwies auf die Ausführungen in der Verwaltungsvorlage.

 

Von Seiten der Fraktion Pro Selfkant erklärte Herr Dr. Hamers, dass die Richtlinien letztmalig im Jahr 2017 geändert wurden und man die Beihilfesätze darin nicht ständig nacharbeiten möchte bzw. die Richtlinien jährlich ändern kann. Aus diesem Grunde beantragte er, den Antrag abzulehnen.

 

Die CDU-Fraktion und die SPD-Fraktion schlossen sich dem Ablehnungsantrag an.

 

Sodann ließ Herr Joerißen über den Ablehnungsantrag abstimmen.

 


Abstimmungsergebnis:                                                     15 Ja-Stimmen

                                                                                              1 Enthaltung