Beschluss:
Die Bürger sind entsprechend den im Sachverhalt dargelegten Ausführungen zu bescheiden.
Herr Meiers erkärte sich zu diesem Tagesordnungspunkt befangen und verließ den Sitzungssaal.
Mit Schreiben nebst Unterschriftenliste, jeweils ohne Datum, eingegangen am 16. September 2009, tragen die beiden Bürger Anregungen und Beschwerden zum geplanten Ausbau der Birder Straße in Selfkant-Höngen vor.
Der nach § 24 der Gemeindeordnung in Verbindung mit § 6 der Hauptsatzung der Gemeinde Selfkant für die inhaltliche Prüfung von Anregungen und Beschwerden zuständige Haupt- und Finanzausschuss hat in seiner Sitzung am 17. November 2009 die Beschlussfassung zu diesem TOP mit der Maßgabe, die Verwaltung möge die Anfragen der Bürger beantworten und konkretere Aussagen zum Ausbau treffen, vertagt.
Zwischenzeitlich ist mit Datum vom 07. Dezember 2009 ein weiterer als Anlage beigefügter Antrag gemäß § 24 der Gemeindeordnung eingegangen, der analog zur o. g. Beschlussfassung behandelt wird.
Antrag
gemäß § 24 der Gemeindeordnung, eingegangen am 16. September 2009
„Nach
unserer Ansicht brauchen wir keine durchgehende Verkehrsberuhigung über die
ganze Birder Straße. Wir haben unsere Kinder auch so an dieser Straße durch
eigenes Beispiel großgezogen.
Im Falle
xxxx sogar mit einem auf der anderen Straßenseite befindlichen Sandspielhaufen.
Zu einer Zeit, wo ab Gangelt noch die Nebenstrecke Sittard ausgeschildert war
und der Verkehr aus Geilenkirchen noch über die Wehrhagener Brücke und diese
Straße zur Warengenossenschaft und nach Havert führte.
Für die
Notwendigkeit einer Verkehrsberuhigung ist die Anzahl polizeilich gemeldeter
Verkehrsunfälle aufgrund der Unübersichtlichkeit oder Schnelligkeit dieser
Straße maßgeblich. Können Sie dazu Angaben machen?
Die
einzige problematische Stelle ist die Einbindung der Fahrradwege am Ortseingang
aus Süsterseel/ Wehrhagen . Hier wäre eine mittlere Verengung nach Vorbild der
niederländischen Drempel angesagt, die über die Seitenstreifen die gefahrlose
Eingliederung der Fahrradfahrer in den laufenden Verkehr ermöglicht.
Muss nicht
der Kreis als Träger der Fahrradwege auch deren ordnungsgemäße Einbindung
bezahlen?
Mit
einzelnen Möchtegern-Schumis, die wirklich zu schnell fahren, werden wir auch
noch fertig, in dem wir sie notfalls anzeigen.“
Antwort:
Hinsichtlich der Unfallzahlen teilte das Straßenverkehrsamt des Kreises Heinsberg wie erwartet mit, dass die Birder Straße als „unauffällig“ einzustufen sei.
Die Ausführungen der Antragsteller könnten den Eindruck erwecken, dass mit der vorliegenden Entwurfsplanung als Primärziel die Verkehrsberuhigung der Birder Straße erreicht werden soll. Dies ist jedoch nicht so.
Das mit der Entwurfsplanung zu ereichende Ziel ist primär die vom Zuwendungsgeber geforderte, dorfgerechte Umgestaltung von Straßen, Plätzen, Verbindungs-, Geh- und Fußwegen zur Verbesserung der innerörtlichen Verkehrsverhältnisse einschließlich der zugehörigen Grün- und Freiraumgestaltung im Dorf sowie Begrünungen im öffentlichen Bereich, die zur Gestaltung des Ortsbildes oder zur Einbindung des Dorfes in die Landschaft beitragen. Eine Verkehrsberuhigung wird durch diese dorfgerechte Umgestaltung sicherlich erreicht, steht jedoch nicht im Vordergrund.
Die Entwurfsplanung für den Ausbau der Birder Straße wurde zwischenzeitlich mit dem Straßenverkehrsamt des Kreises Heinsberg abgestimmt. Seitens des Straßenverkehrsamtes wurden aus verkehrlicher Sicht folgende Hinweise gegeben:
- gegen die geplanten „Baumscheiben/ Grünbeete“ bestehen keine Bedenken; problematisch könnte die Gestaltung der Einmündung Westerholzer Straße wegen der Radien sein (besonders die Grünfläche als Mittelelement dürfte schwierig sein) – Alternative: die Ausbuchtung Richtung Westerholzer Straße bauen, Mittelteil weglassen und gegenüber zwischen Hausnummern 5 und 7 eine passende Verschwenkung – wie Richtung Westerholzer Straße – bauen, um auch dadurch eine Dämpfung der Geschwindigkeit zu erzielen.
- die Gehwege sollten zur Straße hin mit Hochbord abgegrenzt werden – mit der Breite in schwarz von 5,00 m, zwei Rinnen a 0,47m und den unmittelbar angrenzenden Rundbordsteinen wirkt die Fläche viel zu breit.
- die Einmündungen der Straßen – insbesondere im Bereich Gen Höfke und Zehntweg sollten hinsichtlich der Straßenführung nicht dazu führen, dass „Verschwenkungen“ möglicherweise nicht erkennbar sind und die Kraftfahrer dann auf den Gehweg oder den Bordstein geraten (Beispiel: Saeffelen)
„Was
kostet der Ausbau in der geplanten Variante abzüglich des Zuschusses und wie
viel würde eine einfache Erneuerung der oberen Asphaltschicht bei gleicher
Kalkulationsbasis kosten?“
Antwort:
Die für den dorfgerechten Ausbau der Birder Straße veranschlagten Netto-Baukosten betragen lt. Zuwendungsantrag ca. 855 T €. Die hierauf beantragte Zuwendung beträgt ca. 288 T €.
Die von den Antragstellern geforderte „einfache Erneuerung der oberen Asphaltschicht“ würde unter Berücksichtigung des Zustandes der Kanalgrundstücksanschlussleitungen und der dadurch erforderlichen Erneuerung der Nebenanlagen Netto-Baukosten von ca. 780 T € verursachen. Da diese Variante – wie von den Antragstellern gefordert – kein Elemente der Dorferneuerung enthält, wäre eine Förderfähigkeit der Maßnahme nicht gegeben.
Bei den
Vorbesprechungen mit dem beauftragten Ingenieurbüro wurde zunächst davon
ausgegangen, dass bei einer vorhandenen bituminösen Befestigung von 14 -18 cm
ein ausreichender Aufbau für die Fahrbahn gegeben ist. Zur Ausbesserung der
Spurrillen und der Risse in der Deckschicht sollte ein neuer Belag von ca. 3,4
cm Stärke in Splittmastix 0/8 S, nach punktuellen Fräsflächen und einlegen von
Asphaltarmierungsgewebe aufgebracht werden (entspricht dem von den
Antragstellern als „einfache Erneuerung der oberen Asphaltschicht“ bezeichneten
Ausbau).
Eine Untersuchung des Asphaltoberbaus sowie der Bodengrundverhältnisse mittels Bohrkerne ergab jedoch, dass die unterste Asphalttragschicht - die den größten Anteil am gesamten Asphaltoberbau hat - weitestgehend porös und stark ausgemagert ist und die teilweise in den Bohrkernen angetroffenen Schluffböden grundsätzlich sehr wasser- und frostempfindlich (d. h. diese weichen bei Wasserzutritt auf und verlieren bei gleichzeitiger dynamischer Belastung die Festigkeit) sind und der Frostsicherheitsklasse F 3 gemäß ZTVE-StB (sehr frostempfindlich) zuzuordnen sind.
Eine Analyse dieses Untersuchungsergebnisses durch das beauftragte Ingenieurbüro führte zu dem Ergebnis, dass die ursprünglich angedachte Variante - mit einer 3,4 cm starken Deckschicht - im Hinblick auf die Dauerhaftigkeit und Gewährleistung der Maßnahme - nicht durchführbar ist. Nach Aussage des Ingenieurbüros ist partiell ein sog. Vollausbau nach heutigem Stand der RSTO und der RAST 2008 unumgänglich.
„Wie hoch
sind die jährlich anfallenden Pflegekosten zu veranschlagen?
Der Aufruf
an die Bürger, diese Pflege zu übernehmen, hat sich wohl allgemein als Flop
erwiesen. Außer Einzelne, die das Elend vor der Haustür nicht ansehen können,
fahren die übrigen Frührentner, die noch Zeit und Kraft dazu hätten, lieber in
Urlaub.“
Antwort:
Eine genaue Bezifferung des jährlich anfallenden Pflegeaufwands ist derzeit nicht möglich. Ausgehend vom jährlichen Pflegeaufwand in Saeffelen – die dortigen Straßenzüge sind weitestgehend mit pflegeintensivem Begleitgrün (Hecken) ausgestattet – würde sich für die Birder Straße unter Berücksichtigung einer kombinierten Bepflanzung bestehend aus Hecken, Bodendeckern, Rasen und Hochstämmen ein jährlicher Pflegesatz von ca. 5,50 €/ m² Begleitgrün ergeben. Ausgehend von ca. 300 m² geplantem Begleitgrün entlang der Birder Straße würde der dortige Pflegeaufwand jährlich ca. 1.650,- € betragen.
Antrag
gemäß § 24 der Gemeindeordnung, eingegangen am 07. Dezember 2009
„Zum Thema
Straßenwalze bei den Bauarbeiten B 56n:
Eine
Straßenwalze befährt die ganze Maschinenbreite. Durch die Stahlwalze kommt es
jedoch bei kleinsten Unebenheiten oder Steinchen dazu, dass die Walze „tanzt“.
Ein 40-t-Lkw verursacht geringere Schäden, weil er Luftreifen hat und sich der
Oberfläche eher anpasst.“
Antwort:
Ungeachtet der Frage, ob eine rund 8 Tonnen schwere Walze beim Überfahren von u. a. Steinchen wie von den Antragstellern dargestellt „tanzt“ oder diese augrund des Eigengewichts der Walze zerdrückt werden, stellt das Befahren von gewidmeten Straßen - und dazu ist hinsichtlich des öffentlichen Verkehrs die Birder Straße unzweifelhaft zu zählen - mit einer Walze nach hiesiger Rechtsauffassung keine über den Gemeingebrauch hinausgehende Nutzung dar.
„2. Die
Verlängerung des Gastesweges an der Lagerhalle Schmidtchen entlang, ist als
reparaturbedürftig erkannt worden. Vor dem Bau der B 56n war der Feldweg in
einem einwandfreiem Zustand. Er wurde als Zufahrt zum Maschinendepot der Firma
Heitkamp auf dem Hof Wilms/ Schmidtchen Kirchstraße genutzt. Der Feldweg war
vorher zum Wasserabfluss leicht zu den Seiten geneigt. Hier kam es dazu, dass
die Straßenwalze nur auf der etwas Wölbung der Mitte fuhr und abwechselnd zu
einer der beiden Seiten kippte. Mittlerweile ist der Weg – wie dem Gemeinderat
bekannt sein dürfte – in Teerbrocken von ca. 30 x 30 cm auseinander gebrochen.
Dieses
Bild zeigt sich im Selfkant-Gebiet sonst auf keinem Feldweg. Die Schäden
reichen genau bis zur Einfahrt zum Hof Wilms und enden dort abrupt.
Warum
wurde die Straßenwalze nicht auf einem Tieflader transportiert?“
Antwort:
Der Zustand des Wirtschaftsweges ist bekannt. Da dieser jedoch nicht im Flurbereinigungsgebiet B 56n liegt, wurde der Zustand des Weges vor Beginn der Bauarbeiten der B 56n nicht dokumentiert. Verhandlungen mit dem Landesbetrieb Straßenbau und der Fa. Heitkamp bezüglich der nachträglichen Instandsetzung des Weges verliefen erfolglos.
Bei entsprechender Beschlussfassung durch die Gemeindevertretung ist die Aufnahme des Weges in das Wirtschaftswegsanierungsprogramm der Gemeinde Selfkant möglich.
„3. Warum nahm im Gemeinderat
niemand Stellung zum Thema Belastung der Straßenwalze ? Die Bürger kamen nicht
mehr zu Wort, weil eine Bürgerbeteiligung ausschließlich im ersten
Tagesordnungspunkt vorgesehen war.“
Antwort:
Gemäß § 48 der Gemeindeordnung NW in Verbindung mit § 18 der Geschäftsordnung für die Gemeindevertretung der Gemeinde Selfkant ist in jeder zweiten Sitzung der Gemeindevertretung eine Fragestunde für Einwohner einzurichten. In dieser Fragestunde ist jeder Einwohner der Gemeinde berechtigt, nach Aufruf des Tagesordnungspunktes mündlich Anfragen an den Bürgermeister zu richten. Die Anfragen müssen sich auf Angelegenheiten der Gemeinde Selfkant beziehen.
Bei der Sitzung der Gemeindevertretung am 25. November 2009 stand diese sog. Fragestunde für Einwohner zur Tagesordnung. Anwohner haben von ihrer Möglichkeit Anfragen bezüglich des geplanten Ausbaus der Birder Straße an den Bürgermeister zu richten Gebrauch gemacht und möglichst eine ihre Frage allumfassend beantwortende Stellungnahme des Bürgermeisters erhalten. Eine Einwohnerfragestunde kann verständlicherweise nicht die Intensität einer Informationsveranstaltung haben.
Bei allen anderen Tagesordnungspunkten – wie auch Tagesordnungspunkt 7 Anregungen und Beschwerden gemäß § 24 GO der o. g. Sitzung – ist gemäß § 6 Abs.1 der Geschäftsordnung für die Gemeindevertretung der Gemeinde Selfkant geregelt, dass jedermann das Recht hat, als Zuhörer an öffentlichen Sitzungen der Gemeindevertretung teilzunehmen, soweit dies die räumlichen Verhältnisse gestatten. Die Zuhörer sind – außer im Falle des § 18 (Einwohnerfragestunde) – nicht berechtigt, das Wort zu ergreifen oder sich sonst an den Verhandlungen der Gemeindevertretung zu beteiligen. Dass zum damaligen Zeitpunkt kein Beratungsbedarf zur Thematik „Straßenwalze“ bestand könnte in der später beschlossenen Vertragung begründet sein.
„4. Die Dorfstraße Wehr, die
vom Bürgermeister Corsten angeführt wurde als Beispiel für ein Gelingen der
Begrünung, ist nicht vergleichbar mit einer Birder Straße, die enorm von
Gewerbetreibenden & Steuerzahlern genutzt wird. Warum wurde keine Kaution
wie bei einem Hausneubau hinterlegt? Wann handelt es sich um eine
Sondernutzung? Wer trägt für solche Fälle die Kosten bzw. Folgekosten?“
Antwort:
Die von Herrn Bürgermeister Corsten beispielhaft genannte Dorfstraße in Wehr sollte ungeachtet des Verkehrsaufkommens als Beispiel für eine im Rahmen der Dorferneuerung fertig gestellte Maßnahme dienen. Die Beurteilung einer Planung aus verkehrlicher Sicht obliegt dem Straßenverkehrsamt des Kreises Heinsberg und wird u. a. unter Beachtung des jeweiligen Verkehrsaufkommens vorgenommen.
Die Sondernutzungen sind in den §§ 18 ff. des Straßen- und Wegegesetzes NRW (StrWG NRW) geregelt. Hiernach gilt grundsätzlich, dass eine öffentliche Straße nach ihrer Zweckbestimmung (Inhalt und Umfang werden im förmlichen Widmungsverfahren festgelegt und können je nach Klassifizierung der Straße variieren) zunächst der Allgemeinheit zur Verfügung steht, d. h. sie darf im Rahmen der straßenrechtlichen Beschränkungen (ebenfalls in der Widmung beschrieben) und unter Beachtung z. B. straßenverkehrsrechtlicher Regelungen oder anderer Bestimmungen in Rechtsvorschriften wie z.B. StVZO u. FeVO von Jedermann für Verkehrszwecke genutzt werden (Gemeingebrauchsrecht).
Neben dieser oben beschriebenen Nutzung zu Verkehrszwecken besteht die Möglichkeit, öffentliche Straßen samt ihrer Bestandteile nach § 2 StrWG NRW auch durch andere Inanspruchnahmen, die nicht mehr unter die tatbestandsmäßigen Voraussetzungen einer gemeingebräuchlichen Ausübung fallen und im Allgemeinen als Sondernutzung bezeichnet, zu nutzen.
Beispiele für eine Sondernutzung sind:
- Errichtung eines Bauzaunes zur Sicherung einer Baustelle
- Aufstellen eines Baukrans oder Materiallagerungen
- Aufstellen eines Altkleiderkontainers
- Aufstellen von Tischen und Stühlen vor einer Gaststätte zur Außebbewirtschaftung
„5. Überquerungshilfen für
ältere Menschen und Kinder:
Es wurde trotz unserer Anfrage
noch keine Angabe seitens der Gemeinde gemacht, ob im Bereich der Birder Straße
Unfälle passiert sind. Somit ist das Gefahrenpotenzial, welches Grund für
Beruhigung sein soll, bislang nicht belegt worden. Ich bitte erneut hierzu um
Angaben.“
Antwort:
Wie bereits ausgeführt, stuft das Straßenverkehrsamt des Kreises Heinsberg die Birder Straße als „unauffällig“ ein. Die Verkehrsberuhigung der Birder Straße wird zwar durch die vorliegende Entwurfsplanung erreicht, steht jedoch im Rahmen der Dorferneuerung nicht im Fordergrund.
„6. Ich
habe den Eindruck, dass das Thema Birder Straße unangenehm ist, da Fehler in
der Vergangenheit gemacht wurden:
- Versäumnis einer Kaution
- Versäumnis von Zustandserfassungen
vorher/ nachher
- Versäumnis einer Kontrolle der
Bauarbeiten B56n bzw. der verursachten Verschmutzung/
Transporte
- unterlassene Straßenreparaturen, die
nun der Anwohner tragen soll
In der
Gemeinderatssitzung werden Fragen von Bürgern nur sehr kurz abgehandelt und
keine konkreten Aussagen getroffen.“
Antwort:
Bezüglich der von den Antragstellern geforderten Kaution wird auf die Ausführungen zu Sondernutzungen gem. §§ 18 ff. des Straßen- und Wegegesetzes NRW (StrWG NRW) verwiesen. Eine Kaution für eine über den Gemeingebrauch einer öffentlichen Straße hinausgehenden Nutzung kann nur erhoben werden, wenn eine solche auch vorliegt.
Eine Zustandserfassung der Birder Straße einschließlich Nebenanlagen erfolgt bereits im Spätsommer 2006. Eine Dokumentation in Form von Fotos liegt vor.
Die Gemeinde ist weder Straßenbaulastträger der B56n noch Bauherr. Die von den Antragstellern geforderten Kontrollen der Bauarbeiten sind unter diesen Voraussetzungen kaum durchsetzbar. Bezüglich der Verschmutzungen entlang der Transportstrecken durch Höngen, Havert und Saeffelen - um nur einige der betroffenen Ortschaften zu nennen - hat die Verwaltung sämtliche Anrufe der betroffenen Anwohner entgegengenommen und an den Straßenbaulastträger mit Nachdruck weitergeleitet.
Straßenreparaturen wurden in der Vergangenheit ebenso wie heute bei Bedarf im Rahmen der finanziellen Möglichkeiten und der Verkehrssicherungspflicht durchgeführt.
Abstimmungsergebnis:
einstimmig