Beschluss: mehrheitlich beschlossen

Beschluss:

 

Die Verwaltung möge nach Begutachtung aller ortsnahen Wirtschaftswege und Aufnahme der Schäden eine Prioritätenliste erstellen, die als Grundlage für ein im Rahmen der zur Verfügung stehenden Haushaltsmittel abzuarbeitendes Wirtschaftswegesanierungskonzept dient.

 

 


Die Gemeindevertretung hat in ihrer Sitzung am 28. April 2009 beschlossen, die Verwaltung möge für das gesamte Gemeindegebiet in Ortsnähe eine Prioritätenliste/ ein Wirtschaftswegesanierungskonzept für die sanierungsbedürftigsten Wirtschaftswege erstellen. Die anteilige Finanzierung soll im Rahmen des Konjunkturpaketes II zur Verbesserung der Infrastruktur im ländlichen Raum insbesondere der Förderung des ländlichen Wegebaus erfolgen.

 

Das Ingenieurbüro Kochs wurde seitens der Verwaltung mit der Erstellung des Wirtschaftswegesanierungskonzeptes beauftragt. Als Grundlage für die Konzepterstellung dienten alle bei der Verwaltung bislang eingereichten Anträge zur Sanierung von Wirtschaftswegen in der Gemeinde Selfkant.

 

Das vom Ingenieurbüro Kochs erstellte Wirtschaftswegesanierungskonzept wurde den Fraktionsvorsitzenden bereits Ende Dezember 2009 unter Hinweis auf eine Beratung in der nächsten Sitzungsrunde mit der Bitte um Kenntnisnahme überreicht.

 

Ausweislich der als Anlage beigefügten Kostenschätzung beläuft sich der aus dem Wirtschaftswegesanierungskonzept erwachsende Ausgabenbedarf auf 1.117.025,23 €. Im Haushaltsentwurf für 2010 sind bei I-55-0084 jedoch lediglich 100.000,- € veranschlagt.

 

Bedingt durch das Missverhältnis zwischen Kostenschätzung und Haushaltsansatz wurde seitens der Verwaltung darauf verzichtet, einzelne Wege in ihrer Priorität höher anzusiedeln als andere. Es wird vielmehr davon ausgegangen, dass viele Wirtschaftswege unter Berücksichtigung ihres Schadenbildes und des Nutzens für Landwirtschaft, Spaziergänger und Fahrradfahrer in ihrer Priorität gleichgestellt sind.

 

Aus diesem Grund sollte ein mehrjähriges Wirtschaftswegesanierungskonzept einschließlich der erforderlichen Unterhaltungsarbeiten wie das Abschälen der Banketten zur Gewährleistung einer geordneten Oberflächenentwässerung angedacht werden.

 

 

Neben diesem vom Ingenieurbüro Kochs erstellten Wirtschaftswegesanierungskonzept hat die Verwaltung auf Anregung der Bezirksregierung Köln – Dezernat 33 – sanierungsbedürftige Wirtschaftswege  im Bereich des „Flurbereinigungsverfahrens B 56 n“ an diese zwecks Aufnahme in ein Förderprogramm benannt. Eine Mitteilung der Bezirksregierung über die Aufnahme der benannten Wege in das Förderprogramm steht noch aus.


Abstimmungsergebnis:

einstimmig