Beschluss: einstimmig beschlossen

Beschluss:

 

Es wurde beschlossen, die Hofanlage in Selfkant-Saeffelen, Am Dorfanger 4, in die Denkmalliste der Gemeinde Selfkant einzutragen.

 


Die Schützenbruderschaft „St. Sebastianus Saeffelen e. V.“ und die Eigentümer des Objektes Am Dorfanger 4 in Selfkant-Saeffelen beantragen die Hofanlage, datierend aus der Mitte des 19. Jahrhunderts (1863) gem. § 22 Abs. 3 des Denkmalschutzgesetzes NRW (DSchG NW) unter Schutz zu stellen. Hierbei handelt es sich um eine 3-flüglige Backstein-Hofanlage im Bereich des Angerdorfes Saeffelen. Die Hofanlage ist ein 3-achsiges traufständiges Wohnhaus mit anschließendem Torhaus mit vereinzelten noch vorhandenen Fachwerkelementen.

 

Das Einvernehmen mit dem Landeskonservator ist hergestellt.


Abstimmungsergebnis:

 

einstimmig