Beschluss: mehrheitlich beschlossen

Beschluss:

 

Die Verwaltung wurde beauftragt, die Wehrer Vereine bei den Bemühungen um eine Alternativfläche (ggf. Kirchenland am Ende der Dorfstraße) zu unterstützen.

 

 


Mit Schreiben vom 8. April 2008  beantragt die Schützenbruderschaft Wehr die Überlassung eines Grundstückes seitens der Gemeinde Selfkant.

 

Die Nutzung des im Schreiben unter Ziffer 1 genannten Grundstückes an der Severinusstraße wurde durch die Eigentümerin mit Wirkung vom 31. Dezember 2008 gekündigt.

 

Das unter Ziffer 2 genannte Grundstück am Ende der Bebauung am Gausweg, dorfseitig gelegen, ist im derzeit rechtsverbindlichen Flächennutzungsplan der Gemeinde Selfkant als Grünfläche – Zweckbestimmung Sportanlage – dargestellt. Eigentümerin ist die Gemeinde Selfkant. Das Grundstück ist 6.423 qm groß.

 

Weitere gemeindeeigene Grundstücke stehen in Wehr für die beabsichtigte Nutzung nicht zur Verfügung.

 


Abstimmungsergebnis:

 

einstimmig